Asiaten fielen durch den Versuch schweizer Mehrwertsteuer-Rückerstattung auf
Zigarrenschmuggler legen sich am Zollamt selbst herein

Zigarrenschmuggel | Foto: Taschenweise wollte zwei Asiaten Zigarren an der Steuer vorbei nach Deutschland bringen. swb-Bild: HZA
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Bietingen. Zöllner des Hauptzollamts Singen haben am vergangenen Mittwoch auf der Autobahn 81 den Schmuggel von 3.500 Zigarren namhafter Hersteller im Wert von über 52.000 Euro verhindert.

Die »Story« fing freilich schon am Zollamt Bietingen/ Thayngen an: Ein aus der Schweiz über das Zollamt Bietingen einreisender Mietwagen weckte das besondere Interesse der Zollbeamten. Die beiden Reisenden aus Asien gaben gegenüber den Zöllnern an, ein paar Zigarren in der Schweiz gekauft zu haben. Die dazugehörenden Rechnungen wollten sie sich nun - zur Rückerstattung der Schweizer Mehrwertsteuer - abstempeln lassen. Mit dem Hinweis, dass sie die Waren im Anschluss daran noch beim deutschen Zoll anzumelden haben, wurden die beiden an den Schweizer Zoll verwiesen.

Doch anstatt nach der Schweizer Ausfuhrabfertigung die Waren beim deutschen Zoll anzumelden, beobachteten die Zollbeamten, wie sich die beiden Reisenden ohne Erledigung der Einfuhrformalitäten mit ihrem Fahrzeug auf den Weg Richtung Autobahn 81 aus dem Staub machten, vermutlich in der Erkenntnis des Unterschieds der Steuersätze beider Ländler.

Durch Nacheile mit einem Dienstfahrzeug konnte der Wagen bald eingeholt und zum Zollamt Bietingen zurückbegleitet werden, gab die Pressestelle des Hauptzollamts nun bekannt.
Da sich einer der Reisenden zu dem Schmuggelgut bekannte, wurde gegen ihn wegen des Nichtanmeldens der Zigarren ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Nach dem Hinterlegen einer Sicherheitsleistung für die zu erwartende Geldstrafe sowie dem Bezahlen der Einfuhrabgaben in Höhe von insgesamt rund 39.000 Euro konnten die beiden Reisenden ihre Fahrt mit den Zigarren fortsetzen.
Neben den Zigarren wurde von den Zollbeamten bei den beiden Reisenden auch eine Flasche Whisky im Wert von über 42.000 Euro (!!!) aufgefunden. Da die Freimenge für Whisky – unabhängig vom Wert der Spirituose – aber einen Liter beträgt, mussten wenigstens für den edlen Tropfen keine weiteren Abgaben bezahlt werden, ergänzte die Medienstelle des Hauptzollamts ihre Medienmeldung.

- Oliver Fiedler

Autor:

Redaktion aus Singen

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