Tödlicher Leichtsinn
Der Binninger Baggersee bleibt gesperrt
- Binninger Baggersee
- Foto: Pia Schaible
- hochgeladen von Wochenblatt Redaktion
Hilzingen. Im Binninger Baggersee ertrank am Mittwoch, 24. Juni, ein 19-Jähriger beim Baden mit seinen Freunden. Der junge Mann war laut Polizei mit seinen Freunden auf einer Luftmatratze in Mitte des Sees. Als er dann allein ans Ufer zurückschwimmen wollte, unterschätzte er Vermutlich die Entfernung. Durch Zeugen wurde bestätigt, dass der Mann in Panik geriet und darauf durch Erschöpfung unter Wasser geraten sei, teilt die Polizei Konstanz mit.
Der leblose Schwimmer wurde anschließend von Tauchern der DLRG in einer Tiefe von neun Metern gefunden und von den Einsatzkräften geborgen.
Die Todesfallermittlungen der Kriminalpolizei sind abgeschlossen. Auf Nachfrage gibt die Polizei Konstanz an, dass der 19-Jährige als schlechter Schwimmer bekannt war, Hinweise auf Alkohol, Drogen oder gesundheitliche Probleme im Zusammenhang mit dem Ertrinken des Mannes gab es nicht. Nach den Ermittlungen geht die Polizei davon aus, dass der Mann sich etwa 40 bis 45 Minuten unter Wasser befunden habe, bevor die Leiche geborgen werden konnte.
Verbot am Baggersee
Seit fast 40 Jahren ist das Baden am Baggersee verboten. Bei dem See im Hilzinger Ortsteil Binningen handelt es sich um ein Naturschutzgebiet und ein wichtiges Trinkwasserschutzgebiet. So wurde im Jahr 1988 durch das Landratsamt Konstanz ein Badeverbot ausgesprochen. Das Gelände ist zwar eingezäunt, jedoch zieht es immer wieder Badende an den See, welche sich gerne durch ein Loch im Zaun an den verbotenen Badeort schleichen. Die Risiken werden hier aber meist nicht beachtet. Der Baggersee ist durch das Badeverbot unbeaufsichtigt, wodurch bei einem Notfall keine Rettungskräfte vor Ort sind. Etwa 85 bis 90 Prozent aller tödlichen Badeunfälle ereigneten sich in unbewachten Gewässern. Statistiken der DLRG zeigen, dass Seen und Flüsse die gefährlichsten Orte sind.
Werden die Sicherheitsmaßnahmen nun verschärft?
Laut Jens Bittermann, Pressesprecher des Landratsamts Konstanz, werden nach wie vor geeignete Maßnahmen, wie die Ahndung von Parkverstößen oder die Überwachung der Einhaltung des Badeverbots, konsequent weiterverfolgt. Bei diesen Maßnahmen lässt sich jedoch nicht völlig ausschließen, dass Personen den Baggersee unerlaubt betreten.
Auch Holger Mayer, Bürgermeister der Gemeinde Hilzingen, sagt, dass der See weiterhin ohne Bade- und Freizeitbetrieb aufrechterhalten wird. Laut ihm verschaffen sich Dritte immer wieder trotz Beschilderung und Zaun Zugang zu dem Privatgelände und verlassen dieses teilweise auch nicht ohne Sachbeschädigung an der Einzäunung. Durch die bisherigen Maßnahmen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte sich rechtswidrig Zugang zum Gelände verschaffen, weshalb es am einfachsten wäre, wenn die Menschen das eindeutig ausgeschilderte Bade- und Betretungsverbot beachten würden, sagt Holger Mayer.
Ob es weitere Maßnahmen zum Betretungsverbot geben soll, müsse gemeinsam mit dem Landratsamt, der Polizei und dem Grundstückseigentümer besprochen werden, bis jetzt steht aber noch nichts fest.
Von Pia Schaible
Autor:Wochenblatt Redaktion aus Singen |