Niederlage für die Kommunen
Verwaltungsgericht lehnt Eilanträge gegen den Kiesabbau im Dellenhau ab

Symbolbild - Das Gewann Dellenhau mit dem Hohentwiel im Hintergrund. | Foto:  swb-Bild: Archiv
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Freiburg/Hilzingen. Im Rechtsstreit um die Zulassung eines Kiesabbaus im Gebiet „Dellenhau“ auf der Gemarkung der Gemeinde Hilzingen mussten die Stadt Singen und die Gemeinden Hilzingen, Gottmadingen und Rielasingen-Worblingen vor dem Verwaltungsgericht Freiburg eine Niederlage einstecken. Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 5. Januar die gegen das Vorhaben gerichteten Eilanträge abgelehnt.

Das Landratsamt Konstanz hatte laut Gericht bereits mit Entscheidung vom 1. Juli 2020 der Vorhabenträgerin, einem Kieswerk, den für etwa 19 Jahre geplanten Kiesabbau gestattet. Dabei handele es sich um einen sogenannten Trockenabbau, der über dem Grundwasser erfolgen soll. Hierfür soll eine im Landschaftsschutzgebiet Hegau liegende Fläche von insgesamt 17 Hektar in Anspruch genommen werden. Circa 15,7 Hektar seien für den eigentlichen Kiesabbau mit anschließender Rekultivierung und Wiederaufforstung vorgesehen.

Gegen die Entscheidung des Landratsamts hatten die genannten Kommunen 2021 Klage erhoben, das gerichtliche Verfahren war aber von Dezember 2021 bis Juli 2025 ausgesetzt, damit das Landratsamt eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nachholen konnte. Nach deren Durchführung bestätigte das Landratsamt mit Entscheidung vom 7. Juli 2025 seine ursprüngliche Entscheidung, wogegen sich die Klagen der Gemeinden richtete. Da das Landratsamt den Sofortvollzug seiner Entscheidung angeordnet hatte und die Vorhabenträgerin ab Februar 2026 erste Maßnahmen - Baumfällungen und Straßenbau - durchführen will, hatten die Gemeinden Eilanträge eingereicht, die das Verwaltungsgericht Freiburg nun abgelehnt hat.

Begründet wird das damit, dass die Entscheidung des Landratsamts über die Zulassung des Kiesabbaus voraussichtlich rechtmäßig sei. Das Landratsamt habe das von der Gemeinde Hilzingen verweigerte Einvernehmen voraussichtlich in rechtmäßiger Weise ersetzt. Nach Durchführung der UVP habe es die Gemeinde nicht erneut um Erteilung des Einvernehmens ersuchen müssen, da das Vorhaben nach dem Ergebnis der UVP nur unwesentlich geändert worden sei.

Zudem stünden dem Kiesabbau sehr wahrscheinlich keine öffentlichen Belange entgegen. Eine im Juli 2019 von der Gemeinde Hilzingen beschlossene Veränderungssperre stehe dem Vorhaben nicht entgegen. Denn der zugrunde liegende Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Steuerung des Kiesabbaus sei sehr wahrscheinlich nicht konkret genug. Das Vorhaben widerspreche voraussichtlich nicht den Zielen der Raumordnung. Aufgrund des Wegfalls von vorrangigen Abbauflächen in Überlingen am Ried habe es im Hinblick auf den regionalen Bedarf, der auch einen Export von Kies in die Schweiz beinhalte, ausnahmsweise zugelassen werden dürfen.

Von den Gemeinden befürchtete schädliche Umwelteinwirkungen wie Lärm und Staub, insbesondere zulasten des Waldfriedhofs auf der Gemarkung der Stadt Singen und des dortigen Klinikums, seien durch den Kiesabbau nach den im Verfahren eingeholten Gutachten voraussichtlich nicht zu befürchten. Entsprechendes gelte für Immissionen im Hinblick auf Zu- und Abfahrt des Schwerlastverkehrs. Der Lärmaktionsplan für die Gemeinde Rielasingen sei voraussichtlich nicht beeinträchtigt.

Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege seien angesichts der zeitlichen Befristung des Vorhabens sowie der bereits für die Abbauphase vorgesehenen schrittweisen Rekultivierung und Wiederaufforstung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht beeinträchtigt. Auch eine Gefährdung der durch Wasserschutzgebiete geschützten Trinkwasserversorgung der Gemeinden sei nicht ernsthaft zu befürchten. Schließlich habe das Landratsamt in seiner ausführlichen Entscheidung die Zwecke und Ziele der Klimaschutzgesetze des Bundes und des Landes sehr wahrscheinlich hinreichend berücksichtigt.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Gemeinden haben Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim eingelegt.

Quelle: Verwaltungsgericht Freiburg

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Presseinfo aus Singen

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