Nach Einspruch Beamte kann Fall nur vors Amtsgericht Singen kommen
Strafbefehl im Handschellen-Fall gegen zwei Polizisten beantragt

Symbolbild | Foto: Symbolbild/ BPOLI

Singen/ Konstanz. Im Fall um einen 11-jährigen Jungen, der am 6, Februar diesen Jahres in der Südstadt in Handschellen abgeführt und zu Verhören aufs Polizeireviert gebracht worden sein soll, hat die Staatanwaltschaft zwischenzeitlich zwei Strafbefehle ausgesprochen. Das bestätigte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz, Andreas Mathy, auf Nachfrage des Wochenblatt. Mehrere Medien waren am Montag auf das Thema eingestiegen. Man habe Anfragen von Medien beantwortet, aber keine Pressemeldung dazu veröffentlicht so Mathy weiter. Der Strafantrag gegen die zwei Polizisten sei bereits am 22. September gestellt worden, allerdings müsse den Betroffenen dann Zeit gegeben werden, entsprechend zu reagieren. Beide hatten dem Strafbefehl, der auf Freiheitsberaubung und Nötigung lauten, widersprochen. Bleibt es dabei, werde der Fall dann vor dem Amtsgericht in Singen verhandelt. Im Zuge der früheren Berichterstattung war deutlich geworden, dass die Kontrolle nicht unbedingt grundlos gewesen sein muss, sondern es dazu eine Vorgeschichte gab. Das wird dann im Verfahren sicher auch zur Sprache kommen.

Zwei weiteren Polizisten, die bei dem Einsatz dabei waren habe man dagegen die Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung eines Busgeldes angeordnet. Gegen diese lautet der Vorwurf, nicht eingeschritten zu sein und deshalb auf Schuld durch Unterlassung.

Der Fall des 11-Jährigen hatte damals bundesweit für einige Schlagzeilen gesorgt, da der baden-württembergische Verband der Sinti und Roma den Fall bundesweit publizierte. Nach deren Angaben hatte die Familie über den prominenten Anwalt Dr. Mehmet Daimagüler Strafanzeige gestellt. Der Verband reiht den Singener Fall in eine Reihe von Vorkommnissen von Polizeigewalt gegen die Minderheit der Sinti und Roma ein.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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