Leserbrief zur Wahlrechtsreform
»Die Wahlrechtsreform ist dringend nötig«

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Orsingen-Nenzingen. Zum WOCHENBLATT-Beitrag zur Wahlrechtsreform erreichte uns folgender Leserbrief:

Gemäß Bundeswahlgesetz besteht der Bundestag aus 598 Mitgliedern, die in 299 Wahlkreisen gewählt werden. Wahlkreise sollten eine gewisse Größe haben, damit möglichst wenig Stimmen unberücksichtigt bleiben. Darum werden die Wahlkreise, wenn nötig, neu eingeteilt oder anders abgegrenzt. CDU/CSU haben mit ihren langjährigen Mehrheiten den Bundestag durch Überhang- und Ausgleichsmandate stetig vergrößert.

Ich verstehe schon, warum Andreas Jung die erneute Gesetzesänderung und die damit verbundene Reduktion der Anzahl Mandate anprangert, denn CDU und CSU müssten bundesweit etliche Mandate abgeben, aber andere Parteien auch. Bei der letzten Gesetzesänderung, die Wolfgang Schäuble, CDU, inszenierte, wurde die Anzahl der Mandate auf 736 erhöht, obschon er angeblich reduzieren wollte. Ich hatte damals mit Wolfgang Schäuble Kontakt und ich prophezeite ihm, dass er mit seinem Reformvorschlag die Anzahl der Mandate nicht reduzieren, sondern vergrößern werde. Er war anderer Meinung, aber das Ergebnis gab mir recht.

Hier geht es zum Bericht:

Was das neue Wahlrecht für die Abgeordeten im Landkreis bedeuten würde

Es wäre nicht nötig, Überhang- und Ausgleichsmandate zu schaffen. Man kann den Wählerwillen auch anders gerecht berücksichtigen, zumindest in anderen Staaten geht das. In einem Nachbarland besteht der Nationalrat aus 200 Mitgliedern und das seit Jahrzehnten. Es gibt dort keine Überhang- und Ausgleichsmandate. Ein Beispiel für Deutschland: Die Anzahl Bundestagsmandate wird aufgrund der Bevölkerung auf die Bundesländer verteilt. Die Bundesländer weisen jedem Wahlkreis mindestens ein Mandat zu und sie sammeln bei der Wahl die in den Wahlkreisen unberücksichtigten Wählerstimmen. Daraus werden auf Ebene des Landes (oder der Regierungsbezirke) die noch nicht vergebenen Mandate vergeben.

Die Wahlrechtsreform ist dringend nötig, denn die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl Mandate wird aktuell um 23 Prozent übertroffen, mit den entsprechenden Mehrkosten. Die Anzahl der Mandate muss umgehend reduziert werden, meines Erachtens nicht auf 630, wie die amtierende Bundesregierung vorschlägt, sondern auf 598, wie es das Bundestagswahlgesetz vorsieht. Man könnte damit Geld einsparen und endlich die gesetzlich vorgesehene Anzahl Mandate einhalten.

Friedrich Jost, Orsingen

Leserbriefe müssen nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen.

Autor:

Redaktion aus Singen

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