Ortsentwicklung
Beim Sanierungsgebiet geht es mit kleinen Schritten weiter
- Das Gebiet östlich der Schwarzwald- und Stockacherstraße soll saniert werden. Im Gemeinderat wurde nun über den aktuellen Stand berichtet.
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Orsingen-Nenzingen. Gut, es heißt zwar: „Was lange währt, wird endlich gut“, aber es gibt auch abschreckende Beispiele. Der Gemeinderat von Orsingen-Nenzingen jedenfalls wollte nach der Satzungserweiterung vom 24. März dieses Jahres jetzt über den aktuellen Sachstand informiert werden.
Diesen Wunsch versuchte der Sanierungsberater von LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH, Junes El Bargui gerecht zu werden. Seit 2015 verfolgt die Gemeinde den Plan das komplette Gebiet östlich der Schwarzwald- und Stockacherstraße und südlich der Straße am Weiher zu sanieren. Der ursprünglich zugestimmte Förderrahmen lag bei 800.000 Euro. Die damals festgelegten Ziele waren die Zentralbrache in innerörtlichen Wohnraum umzugestalten, wobei größten Wert auf ökologischer und energetischer Optimierung gelegt sein sollte.
Bestehende Gebäude sollten saniert werden beziehungsweise einem Neubau weichen. Bei Nachnutzung und Zuzug sollte sozialen Infrastrukturen den neugeschaffenen, altersgerechten Wohnraum besonders für Familien attraktiv machen. Da nun doch einige Zeit verstrichen ist, mussten Fristen verlängert und Aufstockungsanträge gestellt werden. Zurzeit werden die zuwendungspflichtigen Kosten für das Gesamtprojekt bei 1,8 Millionen Euro angesetzt, wobei bei 60 Prozent Finanzhilfen, Förderbeiträge und Zuschüsse eine Deckungslücke von 240.000 Euro entstünde. Für die Berechnungen wurden alle betroffenen Flurstücke erneut vermessen, berechnet und neu eingeordnet.
Bis Pfingsten 2027 rechnet die Verwaltung mit der Zusage für eine weitere Aufstockung der Fördermittel, so dass dann die Kosten für Grundstückserwerbe festgelegt werden können. Dies ist besonders im Zusammenhang mit den Ausgleichsbeträgen auch für den Haushalt der Gemeinde von Interesse. Weiterhin fasste Bürgermeister Stefan Keil zusammen, dass die seit fünf Wochen erkennbaren Tiefbauarbeiten bis Jahresende soweit abgeschlossen sein sollten, dass alle Kanäle verlegt und die neuen Straßen befahrbar sind.
Nachdem auch schon ein Altgebäude abgerissen und weitere kurz davorstehen, sollte es nun zügiger voran gehen. Aus den Reihen des Gemeinderats kam die Frage auf, inwieweit die Gemeinde Einfluss auf Weitergabe der Fördermittel, Sanierungs- beziehungsweise Abrissvorgaben und Nutzung der Neubauten hat. Junes El Bargui meinte darauf hin, dass gerade beim Städtebauförderprogramm die Gemeinde enorme Freiheiten hat. So habe sie im Sanierungsgebiet immer Vorverkaufsrecht und könne über Förderanträge von Privatinvestoren frei entscheiden. Doch kenne er kein Beispiel, in dem eine Gemeinde in Baden-Württemberg ein Sanierungs- oder gar Abrissgebot erlassen hat.
Autor:Marcelino Rüth aus Singen |