Bund und Kanton versprechen schnelle Hilfen angesichts der untersagten Veranstaltungen
Corona-Hilfspaket für Kulturschaffende aufgelegt

Munot | Foto: Symbolbild Schaffhausen

Kanton Schaffhausen. Der Kultursektor ist sehr stark von der Ausbreitung des COVID-19-Virus und den behördlichen Massnahmen zu deren Eindämmung betroffen. Aus diesem Grund haben der Bundesrat und auch der Kanton Schaffhausen ein Massnahmenpaket für die Kultur beschlossen. Die finanziellen Hilfen stehen bereit. Soforthilfen und Ausfallentschädigungen können bei der Fachstelle für Kulturfragen des Kantons Schaffhausen beantragt werden. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Leistungsvereinbarung mit dem Bundesamt für Kultur abgeschlossen.

Der Bund hat Massnahmen im Umfang von 280 Millionen Franken beschlossen für Soforthilfen für nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen und Kulturschaffende, Ausfallentschädigungen für gewinnorientierte und nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich.

Der Kanton Schaffhausen stellt 5 Mio. Franken für den Kultur- und Sportbereich zur Verfügung. Der Bund beteiligt sich zur Hälfte an den von den Kantonen zugesagten Ausfallentschädigungen. Insgesamt stellt der Bund gemäss der abgeschlossenen Leistungsvereinbarung für den Kanton Schaffhausen Soforthilfen (zinslose rückzahlbare Darlehen) in Höhe von rund 0,8 Mio. Franken und Ausfallentschädigungen (Kulturunternehmen und Kulturschaffende) in Höhe von rund 1,2 Mio. Franken zur Verfügung.

Gesuche von Schaffhauser Kulturunternehmen und Kulturschaffenden für Soforthilfen und Ausfallentschädigungen können entweder elektronisch an kulturhilfe@sh.ch oder postalisch an die Fachstelle für Kulturfragen des Kantons Schaffhausen, Herrenacker 3, 8200 Schaffhausen eingereicht werden (für die Gesuchseinreichung muss in jedem Fall das entsprechende Formular verwendet werden). Unter www.kulturraum.sh sind alle Informationen für die Gesuchseinreichung aufgeschaltet.

Die Task Force Kultur des Erziehungsdepartementes (bestehend aus dem Vorsteher des ED, dem Departementssekretär des ED und dem Leiter der Fachstelle für Kulturfragen) beurteilt die Anträge und unterbreitet sie dem Regierungsrat zum abschliessenden Entscheid.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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