Regierungsrat erweitert auf diese Weise die Eingriffsmöglichkeiten
Ortspolizei kann Ordnungsbussen verhängen

SHPOL | Foto: Schaffhauser Polizei

Schaffhausen. Angesichts der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem COVID-19-Virus hat der Regierungsrat beschlossen, die Zuständigkeit für die Verhängung von Ordnungsbussen im Zusammenhang mit der COVID-19-Verordnung 2 des Bundesrates auf die Stadtpolizei Schaffhausen, die Stadtpolizei Stein am Rhein und die Ortspolizei Neuhausen am Rheinfall auszuweiten.

Die COVID-19-Verordnung 2 des Bundesrates regelt das Verbot von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum: Menschenansammlungen von mehr als 5 Personen im öffentlichen Raum sind verboten, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen. Weiter ist bei Ansammlungen von bis zu 5 Personen zwischen den einzelnen Personen ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. Bisher ist der Vollzug der COVID-19-Verordnung 2 des Bundesrates der Schaffhauser Polizei vorbehalten.

Um die wirksame Anwendung dieser Bestimmungen zu gewährleisten, hat der Regierungsrat beschlossen, zusätzlich die Stadtpolizei Schaffhausen, die Stadtpolizei Stein am Rhein sowie die Ortspolizei Neuhausen am Rheinfall zu ermächtigen, bei Verstössen gegen diese Verhaltensregeln Ordnungsbussen zu erheben. Die Ordnungsbussen betragen 100 Franken. Diese Kompetenzdelegation tritt am 8. April 2020 in Kraft und gilt bis zur Aufhebung der entsprechenden Bestimmung der COVID-19-Verordnung 2 des Bundesrates.

Der entsprechende Beschluss ist hier einsehbar.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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