Versammlungsverbot in der Schweiz wurde vorsorglich bis zum 8. Juni verlängert
Regierungsrat verlängert Notrechtskompetenz

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Kanton Schaffhausen. Der Regierungsrat des Kanton Schaffhausen hat die am 24. März in seiner Notverordnung beschlossenen ausserordentlichen Finanzkompetenzen für die Gemeinderäte verlängert. Der Gemeinderat einer Gemeinde kann weiterhin vorübergehend an Stelle der Gemeindeversammlung oder des Gemeindeparlamentes finanzielle Entscheide zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und zur Abwehr von wirtschaftlichen und sozialen Notständen treffen, ist darin festgelegt.

Die entsprechende Ermächtigung war ursprünglich bis 19. April befristet. Die Befristung entsprach der im Zeitpunkt des Erlasses geltenden Dauer des vom Bundesrat angeordneten Versammlungsverbots gemäß COVID-19-Verordnung 2

Der Bundesrat hatte am Donnerstag entschieden, das Versammlungsverbot frühestens am 8. Juni zu lockern. Entsprechend wird auch die Ermächtigung der Gemeinderäte, finanzielle Entscheide zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und zur Abwehr von wirtschaftlichen und sozialen Notständen zu treffen, verlängert.

Da der Bundesrat sich den definitiven Entscheid über die Lockerung des Versammlungsverbotes vorbehalten hat, sei erst mal von einer konkreten zeitlichen Befristung abzusehen. Die Ermächtigung der Gemeinderäte wird deshalb an die COVID-19-Verordnung-2 des Bundes gekoppelt und zeitlich auf die Dauer des vom Bundesrat verfügten Versammlungsverbotes ausgerichtet.

Die entsprechende Änderung der Notverordnung des Regierungsrates wird gemäß der Kantonsverfassung dem Kantonsrat noch zur Genehmigung vorgelegt.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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