Am Samstag wurde Alternativpaket geschnürt / Keine Entbindung der Schulpflicht
Thurgauer Schulen schalten von Präsenz- auf Fernunterricht um

BBZ Weinfelden | Foto: Die Bibliothek des BBZ Weinfelden. swb-Bild: BBZ
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Thurgau. Nach dem Entscheid des Bundesrates, wonach bis am 4. April wegen des Coronavirus alle Präsenzveranstaltungen an Schulen, Hochschulen und Ausbildungsstätten untersagt sind, erfolgten an Sitzungen am Samstag die Detailabsprachen mit den Bildungsämtern und den Bildungsverbänden. Das Departement für Erziehung und Kultur des Kantons Thurgau hat entsprechende Entscheide erlassen. Die ersten Massnahmen betreffen die kommenden zwei Schulwochen bis zu den Frühlingsferien.

Übergeordnetes Ziel der bundesrätlichen Massnahme ist es, die Weiterverbreitung des Coronavirus einzudämmen. Dies geschieht durch das Einhalten der Verhaltensregeln, insbesondere auch durch das Distanzhalten. Grössere Gruppen von Jugendlichen und Kindern, die längere Zeit beieinander sind, sind zu vermeiden. Die Schulen im Kanton Thurgau werden verpflichtet, diejenigen Eltern zu unterstützen, die keine Betreuungsangebote sicherstellen können.

Volksschulen

Ab Dienstag, 17. März, bis zu den Frühlingsferien stellen die Schulgemeinden ein Betreuungsangebot sicher. Es steht Familien zur Verfügung, welche die Betreuung der Kinder nicht selbst wahrnehmen können. Die Betreuungszeiten richten sich nach den Stundenplänen und sollen primär für Kinder des Zyklus I und II (Kindergarten bis 6. Primarklasse) gelten. Die Schulen erheben die Bedürfnisse der Eltern.

Mit dem Verbot für regulären Unterricht wird der Schulbetrieb (öffentliche und private Schulen) nicht gänzlich eingestellt. Die Schulpflicht besteht für die nächsten zwei Wochen, wenn auch in anderer Form. Die Schülerinnen und Schüler werden gemäss den Möglichkeiten der Schule und den Kindern in Form von «Distance Learning» unterrichtet. Es sollen kreative Lösungen mit altersgerechten Aufträgen möglich sein.

Der Montag, 16. März, bleibt für die Schülerinnen und Schüler schulfrei, damit die Schulen die entsprechenden Vorbereitungen treffen können. Zusammen mit dem Verband der Schulgemeinden (VTGS), dem Verband Schulleiterinnen und Schulleiter Thurgau (VSLTG) und Bildung Thurgau wurden die verschiedenen Regelungsbereiche definiert. Die Umsetzung der Maßnahmen liegt in der Verantwortung der Schulen. Erste Anlaufstelle für schulspezifische Fragen ist die Schule vor Ort. Diese informiert über ihre Kommunikationskanäle die Eltern und Schülerinnen und Schüler.

Sekundarstufe II

Auch auf der Sekundarstufe II wird der reguläre Klassenunterricht eingestellt, nicht aber die Schulpflicht. Berufsfachschulen und Mittelschulen bleiben für Administration, Arbeiten von Lehrpersonen, Sitzungen, Einzelgespräche und -prüfungen offen. Die Mensen bleiben geschlossen.

Mittelschulen

Bis zu den Frühlingsferien wird der Schulbetrieb durch Fernunterricht aufrechterhalten. Die Lehrpersonen sorgen dafür, dass der Kontakt zu den Lernenden während der regulären Unterrichtszeiten sichergestellt ist. Sie vereinbaren vorgängig die entsprechenden Kommunikationskanäle. Da die entsprechenden Sicherheitsmassnahmen eingehalten werden können, finden am Montag, 16. März, und Dienstag, 17. März , die mündlichen Aufnahmeprüfungen statt. Auch Betreuungsgespräche zwischen Lehrpersonen und einzelnen Schülerinnen und Schülern sind weiterhin möglich. Für Fragen zum Schulbetrieb wendet man sich an die Rektorate der einzelnen Mittelschulen.

Berufsfachschulen

Der Präsenzunterricht wird durch Fernunterricht ersetzt. Dieser findet während des üblichen Schultages statt. Lernende und Lehrpersonen stehen für den Kontakt mittels digitaler Mittel Verfügung. Der Fernunterricht findet in erster Linie zu Hause statt. In Ausnahmefällen soll der Fernunterricht im Lehrbetrieb oder in der Berufsfachschule stattfinden können. Die Lehrabschluss und Qualifikationsverfahren werden durchgeführt.

Alle Prüfungen, die schon geplant und angesagt sind und zu einem anerkannten Abschluss führen, dürfen unter Berücksichtigung der bundesrätlichen Schutzmassnahmen durchgeführt werden. Die Leitung Qualifikation des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung ist für die Umsetzung zuständig. Die Lernenden und Studierenden der Gesundheits- und Sozialberufe werden durch das Bildungszentrum für Gesundheit und Soziales regelmässig in Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben zum aktuellen Vorgehen informiert.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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