Einstimmiger Beschluss im Gemeinderat
Der Uferbereich um die Hafenstraße erhält einen neuen Bebauungsplan

Der blaue Bereich kennzeichnet das Areal des neuen Bebauungsplans "Hafenstraße" in Ludwigshafen, welchen die Gemeinde nun auf den Weg bringen möchte.  | Foto: Gemeinde Bodman-Ludwigshafen
  • Der blaue Bereich kennzeichnet das Areal des neuen Bebauungsplans "Hafenstraße" in Ludwigshafen, welchen die Gemeinde nun auf den Weg bringen möchte.
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Bodman-Ludwigshafen. Ein bisschen veraltet fast schon sind die Bebauungspläne für den Uferbereich Ludwigshafen. Nicht nur aufgrund dessen sollen diese Pläne nun rechtlich überarbeitet werden, wie Stefan Burger, Leiter der Stabsstelle Baurecht und Grundstücksverkehr, in der Gemeinderatssitzung vom 9. April bekannt gab.

Wie alt dieser Plan ist, geht aus der Sitzungsvorlage hervor. Demnach gilt im Bereich vom Waschplatz über das Hotel Adler, dem Zollhaus und dem Schlösslepark der Bebauungsplan "Uferbereich Ludwigshafen" aus dem Jahr 1982, ebenso der Bebauungsplanentwurf von 2007. Bereits im Oktober 2006 hatte der Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplan für den Bereich westlich des Zollhauses zu überarbeiten und beschloss Mitte März 2008, einen neuen Bebauungsplan zu erstellen.
Auslöser waren der Beschlussvorlage zufolge die Pläne zur Erweiterung des Hotels Adler und die Frage, was auf den Grundstücken, die damals die Bodenseeschiffsbetriebe von der Deutschen Bahn erworben hatten, geschehen sollte. Das Baurechtsamt genehmigte die Erweiterung des Hotels, später auch das Hafenmeistergebäude, das Multifunktionsgebäude und den Kiosk jeweils auf der Grundlage des immer wieder angepassten Bebauungsplanentwurfs.

Verbindlicher Bebauungsplan notwendig

"Das Baurechtsamt ist jedoch nicht mehr zu dieser Vorgehensweise bereit, so benötigen wir nun vor allem aus Gründen der Rechtssicherheit einen verbindlichen Bebauungsplan", stellte Stefan Burger klar. Dabei erwähnte er die offenen Punkte, welche alle im Bereich des Hotels Adler und des Zollhauses liegen. "Gerade das Hotel braucht eine verlässliche Grundlage, um den eigenen Ausbau mit den Parkplätzen realisieren zu können." Zudem seien für das Zollhaus neue Nebenräume für Lager und Kühlung notwendig. Keine einfache Angelegenheit ist es dem Baurechtsamtsleiter demnach bei einem Gleisrest vor dem Zollhaus, das seit den 1990er Jahren stillgelegt ist und einem Eisenbahnplanungsrecht unterliegt. "Hierbei sind wir bereits in Kontakt mit der Deutschen Bahn, damit das Eisenbahnbundesamt dieses Gleis entwidmet und das Planungsrecht formal aufhebt."
Ausgeschlossen von all dem kann laut Burger die Entwicklung in der Parkstraße, deren Bebauungsplan vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aufgehoben wurde. "Hierbei sowie in den Bereichen westlich des Yachtclubs und vom Schlösslepark bis zum Strandbad sehen wir auch nach Austausch mit dem Betreiber des Yachtclubs keinen Handlungsbedarf", antwortete Bürgermeister Christoph Stolz auf die Frage von Gemeinderat Alvin Honstetter, warum man beim Bebauungsplan nicht das Gelände entlang der gesamten Hafenmauer in Betracht ziehe. Dort reiche es aus, im bestehenden Bebauungsplan die üblichen Vorschriften zu den wohnbaupolitischen Grundsätzen zu ergänzen, was im darauf folgenden Tagesordnungspunkt auch einstimmig beschlossen wurde. Der Bebauungsplan sollte also vom Parkplatz des Yachtclubs im Westen bis zum Zollhaus-Areal samt Parkplatz im Osten reichen.

Überholte Grundstücksgrenzen

Ein gewisses Problem ist laut Stefan Burger, dass die Grundstücksgrenzen zwischen Land und See überholt sind. Nach dem Wassergesetz ist hierfür die Mittelwasserlinie maßgeblich, die zurzeit mit 395,21 Metern über Normalnull liegt. "Die Grundstücksgrenze ist gleichzeitig auch die Grenze zum See." Bei dieser Angelegenheit sei die Verwaltung bereits mit dem Landratsamt Konstanz in Kontakt, um die Grenzen in den kritischen Bereichen gegebenenfalls neu festzusetzen. "Wenn wir im Uferbereich bauen wollen, müssen wir zudem ein gewisses Starkregenrisiko auch mit einkalkulieren", ergänzte Gemeinderat Christoph Leiz. "Es ist jetzt wichtig, den Bebauungsplan auf den Weg zu bringen und dieses Thema endlich in den Griff zu bekommen", verdeutlichte Stefan Burger. Der Vorschlag, den Bebauungsplan "Hafenstraße" aufzustellen und dessen Geltungsbereich im Verfahren einer Änderung der Grundstücksgrenzen zum Bodensee anzupassen, wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Autor:

Philipp Findling aus Singen

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