Arbeitsagentur informiert zu Änderungen
Zweite Stufe des Bürgergelds ab 1. Juli Kraft

Symbolbild Arbeitagentur | Foto: AA

Kreis Konstanz. Die erste Stufe der Bürgergeldreform trat zu Beginn dieses Jahres in Kraft. Weitere entscheidende Regelungen zum Bürgergeld folgen nun in diesem Sommer. Dabei werden vor allem Weiterbildung und Qualifizierung gestärkt und der Eingliederungsprozess weiterentwickelt. Hin-zu kommen zusätzliche Instrumente wie die ganzheitliche Betreuung und der gemeinsam erstellte Kooperationsplan. Zudem steigen die Freibeträge für Erwerbstätige. „Mit der zweiten Stufe der Bürgergeldreform wird der Instrumentenkasten der Jobcenter größer und individueller an den Lebenslagen der Menschen ausgerichtet. Insbesondere die Förderung von Weiterbildung erhält einen noch höheren Stellenwert“, erklärt Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg.

Das Bürgergeld wurde zum 1. Januar 2023 eingeführt. In einem ersten Schritt wurde zum Jahresanfang u. a. der Regelbedarf erhöht und sogenannten Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen eingeführt. Mit der zweiten Stufe des Bürgergeldes werden nun zum 1. Juli 2023 die Fördermöglichkeiten und der Instrumentenkasten der Jobcenter größer und individueller. Mehr Fördermöglichkeiten bei Weiterbildungen, mehr Motivation durch finanzielle Anreize mit dem Weiterbildungsgeld und dem Bürgergeldbonus stehen für einen klaren Fokus auf Bildung und Nachhaltigkeit der Vermittlung.

Die wichtigsten Änderungen zum 01. Juli 2023:

  • Eine Weiterbildungsprämie von bis zu 150 Euro monatlich für die Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung und der Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro im Monat für die Teilnahme an Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration von besonderer Bedeutung sind, motivieren zur Qualifizierung.
  • Umschulungen müssen nicht mehr verkürzt werden, sondern können drei Jahre gefördert werden.
  • Kundinnen und Kunden erarbeiten gemeinsam mit dem Jobcenter einen Kooperationsplan, der die bisherige Eingliederungsvereinbarung ersetzt. Der neue Kooperationsplan ist rechtlich unverbindlich. Er dient als gemeinsamer Fahrplan und fasst das Ziel am Arbeits- oder Ausbildungsmarkt, und welche Schritte dafür unternommen werden müssen, auf einen Blick und in verständlicher Sprache kompakt zusammen.
  • Bei Meinungsverschiedenheiten in der Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans kann ein Schlichtungsverfahren helfen.
  • Bürgergeld-Beziehende mit ergänzendem Einkommen höhere Freibeträge.
  • Kundinnen und Kunden mit besonderen individuellen Problemlagen (z. B. finanzieller, gesundheitlicher oder familiärer Art) können freiwillig mit einer ganzheitlichen Betreuung unterstützt werden. Dies kann je nach Wunsch und Bedarf auch aufsuchend erfolgen.
Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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