Nächster Schritt für Hotelpläne
Reinigender Bebauungsplan an Horner Ufer

Das Gebiet rund ums "Schlössli" in Horn soll mit einem neuen Bebauungsplan den rechtlichen Rahmen für die künftige Nutzung bekommen. Der Aufstellungsbeschluss wurde in der letzten Sitzung des Gemeinderats gefällt. | Foto: Archiv /of
  • Das Gebiet rund ums "Schlössli" in Horn soll mit einem neuen Bebauungsplan den rechtlichen Rahmen für die künftige Nutzung bekommen. Der Aufstellungsbeschluss wurde in der letzten Sitzung des Gemeinderats gefällt.
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Gaienhofen-Horn. Der Gemeinderat in Gaienhofen hat in seiner jüngsten Sitzung die Neuaufstellung eines Bebauungsplans "Ufer Hornstaad" beschlossen, der die bisher dort gültigen Bebauungspläne "Hornstaad" und "Staader Garten" ersetzen soll. In dem Plangebiet befinde sich neben dem "Schlössli" auch ein weiterer Beherbergungsbetrieb mit Plänen zum Ausbau oder Modernisierung gleich in der Nachbarschaft. Mit einer weiteren Planung könne man hier auch einheitliche Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung schaffen, betonte Bürgermeister Jürgen Maas dazu auf Nachfrage.

Die Planungen für einen Umbau des Hotels mit Erweiterung durch Luxus-Appartements hatten im Herbst 2022 eine Petition ausgelöst. Auch das Landratsamt als Baurechtsbehörde hatte die Planungen als nicht genehmigungsfähig bezeichnet, die noch im Mai letzten Jahres eingebracht wurden. Deshalb solle nun die Neuordnung mit der neuen Planung ein verträgliches Baurecht schaffen, dass durchaus der touristischen Entwicklung des Geländes Rechnung tragen solle, so Maas weiter und damit die Seenutzung für die Anlieger und Gäste in diesem exponierten Bereich weiter ermögliche.

Neues Sondergebiet

Das "Schlössli" befindet sich derzeit in einem "Sondergebiet" Hotel, was eine im letzten Jahr beantragte großzügige Betreiberwohnung nicht in den beabsichtigten Dimensionen zulasse. Für den benachbarten Beherbergungsbetrieb habe sich herausgestellt, dass dieser sich eigentlich in einem reinen Wohngebiet befinde und eine Grundlage jetzt erst über den Bebauungsplan geschaffen werden könne.
Mit dem Grundsatzbeschluss ist erstmal eine zweijährige Veränderungssperre verbunden, innerhalb der die Planungen mit Inhalt gefüllt werden können. Dazu soll ein externes Planungsbüro mit der Gemeinde die Details entwickeln und das wiederum im Gemeinderat diskutiert werden, bevor weitere Schritte erfolgen.

Weil das Plangebiet nur rund 8.700 Quadratmeter für die zwei Vorhaben umfasst und dort auch keine Vogelschutz- oder FFH Gebiete tangiert werden soll, will die Gemeinde diese Planung nach Paragraf 13a als "Innenentwicklung" ohne Umweltrelevanz in einem vereinfachten Verfahren vorantreiben. So komme man hier auch schneller zum Ziel, lautet die Absicht der Gemeinde. Bis zum Sommer sollen nun die Details folgen.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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