Haftbefehl vollstreckt
29-Jähriger muss wegen offener Zahlung ins Gefängnis

Symbolbild | Foto: Archiv

Gottmadingen-Bietingen. Beamte der Bundespolizei haben am Samstagmorgen am Grenzübergang Bietingen einen Mann mit einem offenen Vollstreckungshaftbefehl festgestellt. Da er die offene Geldstrafe nicht bezahlen konnte, muss er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

Der  rumänischen Staatsangehörigen war laut Polizei als Insasse eines Fernreisebusses am Grenzübergang Bietingen/Thayngen bei der Einreise in das Bundesgebiet kontrolliert worden. Dabei wurde bei dem 29-Jährigen ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I festgestellt.

Wie die Polizei berichtet, hatte das Amtsgericht München im Mai 2022 einen Strafbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen den Mann erlassen. Allerdings war er der Zahlung bislang nicht nachgekommen. Auch vor Ort konnte der Mann die offene Geldstrafe nicht begleichen und muss daher eine 29-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

Dazu brachten die Beamten ihn laut Polizeimeldung in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.

Bundespolizeiinspektion Konstanz

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Redaktion aus Singen

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