Verdacht von Verstößen gegen das Waffengesetz
Einhandmesser am Grenzübergang festgestellt
- Foto: Symbolbild
- hochgeladen von Philipp Findling
Konstanz. Einsatzkräfte der Bundespolizei stellten am Montag, 14. September, an der Gemeinschaftszollanlage in Konstanz/ Kreuzlingen bei zwei Reisenden Einhandmesser fest. Weil der Verdacht von Verstößen gegen das Waffengesetz bestand, wurden die Messer sichergestellt.
Um kurz nach 17 Uhr trug ein eritreischer Staatsangehöriger bei der Einreise nach Deutschland ein Einhandmesser bei sich. Wenige Stunden später wurden zwei Einhandmesser bei einem 50-jährigen deutschen Staatsbürger im Fahrzeug festgestellt. In beiden Fällen transportierten die Personen die Messer nicht in verschlossenen Behältnissen, sondern zugriffsbereit bei sich und konnten keine behördliche Ausnahmegenehmigung oder ein berechtigtes Interesse für das Führen eines Einhandmessers vorweisen.
Die Messer wurden sichergestellt und gegen die Personen Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Führens von Einhandmessern eingeleitet.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Konstanz
Autor:Presseinfo aus Singen |