Waffe kam von Weinfelden über Kreuzlingen zum Todesschützen
Weg der Tatwaffe der Grey-Schießerei weitgehend geklärt

Symbolbil Grey | Foto: Die Diskothek Grey am Tag nach der tödlichen Schießerei. swb-Bild: Hahn
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Konstanz/ Kreuzlingen. Im Fall der tödlichen Schießerei vor dem Nachtclub "Grey" in Konstanz am 30. Juli 2017, bei der ein 34-jähriger irakischer Staatsangehöriger mit einem Sturmgewehr einen Menschen getötet und mehrere Personen weitere teilweise schwer verletzt hatte, ist es der Staatsanwaltschaft Konstanz in enger Kooperation mit der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen nun gelungen, den Verkaufsweg der Tatwaffe weitgehend aufzuklären.

Nach den Ermittlungen der beiden Behörden - es gab offensichtlich keine zielführenden Zeugenhinweise - wurde das Sturmgewehr M16 Anfang 2017 in Kreuzlingen von einem dort wohnhaften 30-jährigen österreichischen Staatsangehörigen an den späteren Täter verkauft. Der Verkauf der Waffe fand laut dem aktuellen Ermittlungsstand auf Vermittlung eines ebenfalls in Kreuzlingen wohnhaften 34-jährigen deutschen Staatsangehörigen statt, wurde nun bekannt gegeben.

Der Verkäufer hatte das Sturmgewehr selbst erst Ende 2016 in Weinfelden (Schweiz) von einem 39-jährigen Schweizer Staatsangehörigen gekauft, der es seinerseits mehrere Jahre zuvor von einem Unbekannten erworben haben will.

Die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen führt nun ein Strafverfahren gegen die drei verwickelten Personen wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen und Vergehen gegen das Waffengesetz. Die Ermittlungen sindn ach wie vor im Gange, wurde nun am Mittwoch bekannt gegeben.

- Oliver Fiedler

Autor:

Redaktion aus Singen

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