Leichtere Parkplatzsuche
Start eines Pilotprojekts für Handwerksbetriebe und soziale Dienste

Ausnahmegenehmigungen zum Parken der Städte
Konstanz, Radolfzell und Singen mit dem neuen Siegelaufkleber des
Landkreises Konstanz. | Foto: Landratsamt Konstanz
  • Ausnahmegenehmigungen zum Parken der Städte
    Konstanz, Radolfzell und Singen mit dem neuen Siegelaufkleber des
    Landkreises Konstanz.
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Kreis Konstanz. Ende Juni startet eine kreisweite Pilotphase, die die Parkplatzsuche am Einsatzort von Handwerksbetrieben und sozialen Diensten vor Ort erleichtert. Ausnahmeparkgenehmigungen mit einem speziellen Siegelaufkleber werden künftig im gesamten Landkreis anerkannt. Inhaberinnen und Inhaber können damit während der Dienstzeit kostenfrei und ohne Höchstparkdauer auf kommunal bewirtschafteten Flächen und auf Anwohnerparkplätzen parken.

Handwerksbetriebe sowie soziale Dienste, wie Pflegedienste, Hebammen sowie Hausärztinnen und -ärzte, stehen häufig vor der Herausforderung, adäquate Parkmöglichkeiten in der Nähe ihrer Einsatzorte zu finden. Mit einem kreisweiten Pilotprojekt, initiiert im Kreistag, soll ab 30. Juni 2026 bis vorerst zum 31. Mai 2028 eine schlanke, praxistaugliche Lösung getestet werden, die Handwerk und soziale Dienste spürbar entlasten soll.

Betriebe die im Besitz einer dauerhaften Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörden der Städte Konstanz, Radolfzell oder Singen sind, beziehungsweise eine solche beantragen, profitieren von der kreisweiten Anerkennung im gesamten Kreisgebiet. Das Konzept erlaubt es, Service-, Werkstatt- oder Montagefahrzeuge für die Dauer des Arbeitseinsatzes kostenlos und ohne Beachtung der Höchstparkdauer in bestimmten Bereichen zu parken, sofern keine andere zumutbare Parkmöglichkeit besteht. Dies beinhaltet das Parken auf kommunal bewirtschafteten Flächen und auf Bewohnerparkplätzen.

Bestehende Ausnahmegenehmigungen der großen Kreisstädte werden von den unteren Straßenverkehrsbehörden nachträglich mit dem Siegelaufkleber versehen. Neu ausgestellte Genehmigungen erhalten ihn direkt bei Ausgabe. Die Kennzeichnung gilt im gesamten Landkreis, ohne zusätzlichen Antrag und ohne Mehraufwand für Betriebe und Verwaltungen. Die Parkerleichterung gilt ausschließlich während der Dienstzeit zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Eine private Nutzung ist ausgeschlossen. Das Konzept wird in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Straßenverkehrsbehörden umgesetzt. Kommunen, die eigene jährliche oder dauerhafte Ausnahmegenehmigungen erteilen, können darin einbezogen werden, da entsprechend gekennzeichnete Genehmigungen kreisweit anerkannt werden.

Der Start erfolgt mit den großen Kreisstädten, in denen der Parkdruck und die Zahl der Genehmigungen am höchsten sind. Im Laufe der Pilotphase wird das Konzept evaluiert und bei Bedarf angepasst.

Quelle: Landratsamt Konstanz

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Presseinfo aus Singen

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