Leserbrief zum Thema Sterbehilfe
Unser Grundrecht sollte und darf nicht geschmälert werden!
- hochgeladen von Sebastian Ridder
Radolfzell. Heute erst habe ich wegen Abwesenheit Ihren an sich guten Beitrag im Wochenblatt vom 25. April gelesen! Der Artikel ist leider wenig hilfreich, da in Deutschland das Recht auf Suizidhilfe ein Grundrecht und - auch bei nicht tödlicher, beziehungsweise behandelbarer Krankheit legal ist, was sich mir bei der Lektüre nicht erschließt!
Ich finde es beruhigend und hilfreich zu wissen, dass jeder Mensch in Deutschland, im Gegensatz zur zitierten Schweiz, legal professionelle Assistenz finden kann, wenn er sich von dieser Welt, aus welchen Gründen auch immer, verabschieden möchte und sich nicht irgendwelcher dilettantischer Methoden bedienen muss!
Dem Zeitgeist geschuldet mehren sich leider die Anzeichen, dass die bestehende wirklichkeitsnahe Regelung der Suizidhilfe geändert werden sollte!
Unser Grundrecht, das jeder Mensch freiverantwortlich über sein Ableben entscheiden darf, sollte und darf nicht geschmälert werden!
Hierzu war Ihr Beitrag leider wenig hilfreich!
Jochen Bauer
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Autor:Redaktion aus Singen |