Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum 2017: Projekte in Möggingen, Güttingen und Liggeringen sind förderfähig
Attraktive Ortskerne von zentraler Bedeutung

Foto: Die Stadtverwaltung weist darauf hin: In Radolfzell sind Projekte in Möggingen, Güttingen und Liggeringen im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum förderfähig. swb-Bild: gü
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Radolfzell (gü). Mit der Ausschreibung des Jahresprogramms 2017 im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) rückt die Innenentwicklung stärker in den Fokus. Denn für die Lebensqualität vor Ort seien lebendige und attraktive Ortskerne von zentraler Bedeutung, teilt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit. In Radolfzell sind Projekte in Möggingen, Güttingen und Liggeringen förderfähig.
Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Projektträger und Zuwendungsempfangende können auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Vielfach seien in Ortskernen ein immer größer werdender Bestand von älteren, nicht mehr genutzten Gebäuden zu verzeichnen. Baufällige Schuppen und leerstehende Häuser beeinträchtigten das Ortsbild. Sie tragen mittelfristig zu einer Verödung der Ortskerne bei. Um diese Entwicklung aufzuhalten, müssten leer stehende oder ungenutzte Gebäude aktiviert und zu zeitgemäßen Wohn-, Büro- oder Gewerbeflächen umgenutzt werden. In vielen Dörfern bieten diese Gebäude genügend Potenzial für eine künftige Ortsentwicklung im Innenbereich. Große Neubaugebiete mit Einzelhäusern am Ortsrand hemmten vielfach die Innenentwicklung und belasten die Kommunen mit zusätzlichen Infrastrukturkosten, heißt es in der Erklärung des ELR weiter.
Voraussetzung für eine Förderung ist das Vorliegen einer integrierten örtlichen Entwicklungskonzeption, wie sie in den letzten Jahren in den Ortsteilen Möggingen, Güttingen und Liggeringen erarbeitet wurden. Nicht förderfähig sind Anträge aus Stahringen, Markelfingen und Böhringen. Weitere Förderschwerpunkte sind »Grundversorgung«, gewerbliche Projekte zur Sicherung der wohnortnahen Versorgung mit Waren und Dienstleistungen, »Arbeiten« und »Gemeinschaftseinrichtungen«.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Der Antragsteller ist auch Eigentümer. Das Vorhaben muss sich innerhalb der historischen Ortslage befinden. Es muss ein Bauantrag oder eine Baugenehmigung vorliegen. Eine Finanzierungsübersicht über die Gesamtkosten sowie eine Wohn- und Nutzflächenberechnung nach DIN 276 durch einen Architekten müssen vorgelegt werden. Es werden mindestens 70 Quadratmeter Wohnfläche und drei Zimmer je Wohnung erreicht. Bei Modernisierung muss das Baujahr vor 1945 liegen.
Interessierte können die Förderbedingungen und Formblätter auf der folgenden Website einsehen: rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx
Ansprechpartnerin ist Rita Nassen, Fachbereich Stadtplanung und Baurecht I Stadtplanung, Güttinger Straße 3, 07732/81320 (mittwochs bis freitags) oder per Email an rita.nassen@Radolfzell.de. Mitte September 2016 endet die Antragsfrist bei der Stadt.

- Matthias Güntert

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Redaktion aus Singen

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