Beratungen werden am 21. Januar öffentlich fortgesetzt
Haushalt geht in die zweite Runde

Bürgersaal Haushalt | Foto: Die Tür zum Bürgersaal steht der Öffentlichkeit am Dienstag, 21. Januar um 16.30 Uhr offen, wenn die Haushaltsberatungen des Radolfzeller Gemeinderats in die zweite Runde gehen. swb-Bild: dh
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Radolfzell. Nachdem die Haushaltsberatung am 17. Dezember ohne Beschluss geendet ist, müssen die Mitglieder des Gemeinderats nun nochmal ran. Für Furore sorgte zwischenzeitlich die Frage, ob die Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden wird oder nicht. Nun steht fest: Die Öffentlichkeit darf dabei sein, wenn in der Sondersitzung am Dienstag, 21. Januar um 16.30 Uhr im Bürgersaal des Rathauses darüber diskutiert wird, wie ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden kann.

Das Problem, dass dazu geführt hat, dass der Haushalt noch nicht beschlossen werden konnte dreht sich um die schwarze Null, die am Ende unterm Strich stehen muss. Das verlangt der Gesetzgeber. Durch die voraussichtliche Erhöhung der Kreisumlage und einige Projekte, die im Rahmen der Haushaltsberatung am 17. Dezember nach vorne gezogen wurden ist dieses Ziel jedoch in weite Ferne gerückt. Im Klartext heißt das, dass momentan ein Minus von fast zwei Millionen Euro unter dem Haushaltsplanentwurf für 2020 steht. Eine Diskussion um Gewerbe-, Grund- und Vergnügungssteuererhöhung, die sich in der letzten Sitzung ergeben hat blieb ergebnislos.

Nun haben die Gemeinderatsfraktionen, wie auch die Verwaltung also noch bis zum 21. Januar Zeit, sich gedanken darüber zu machen, wie der Haushalt zum Ausgleich gebracht werden kann. In der Zwischenzeit darf die Gemeinde nur finanzielle Leistungen erbringen, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben und Einrichtungen unaufschiebbar sind.

Außerdem darf sie Maßnahmen des Finanzhaushalts, insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen, für die alten Haushaltsplan Beträge vorgesehen waren, fortsetzen. »Fortsetzen« bedeutet, dass die Baumaßnahme schon begonnen, d.h. zumindest der Bauauftrag erteilt sein muss. Diese Einschränkung kann nur für die Fälle gelten, bei denen die Fortsetzung als Vorgriff auf den neuen Haushaltsplan geschieht. Stehen dagegen aus dem Vorjahr noch Beträge zur Verfügung, so darf während der Interimszeit auch der erste Bauauftrag erteilt werden, erklärte die Pressestelle der Stadtverwaltung im Dezember.

Die Gemeinde dürfe jedoch während der Interimszeit keine neuen Maßnahmen des Finanzhaushalts, für die erstmals im Haushaltsplan des neuen Jahres Beträge zu veranschlagen sind, beginnen, es sei denn, sie wären zur Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar. Abgaben werden vorläufig nach den Sätzen des Vorjahres erhoben. Auch der Stellenplan des gilt weiter, bis die neue Haushaltssatzung erlassen ist.

- Dominique Hahn

Autor:

Redaktion aus Singen

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