VGH Baden-Württemberg
Gemeinden bekommen im Eilverfahren Recht: Genehmigung des Kiesabbaus im Dellenhau ist rechtswidrig
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Raum Singen/Raum Hegau. Der Versuch des Landes als Eigentümer und Verpächter der Flächen seine Interessen gegen den Willen der politischen Gremien durchzusetzen, ist erst einmal im Eilverfahren, das die Gemeinden Hilzingen, Gottmadingen und Rielasingen sowie die Stadt Singen anstrengen mussten, gescheitert: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat entschieden, dass bereits die Genehmigung für den Kiesabbau im Dellenhau im Jahr 2020 rechtswidrig war. Das Land hätte sie aufgrund der wirksamen Veränderungssperre der Gemeinde Hilzingen nicht erteilen dürfen.
Dann fehlte auch noch die erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung. Sie wurde zwar nachgeholt, aber inzwischen hat die Verbandsversammlung des Regionalverbandes die Abbaufläche ausdrücklich aus dem Regionalplan herausgenommen und damit politisch klargemacht, dass hier kein Kiesabbau stattfinden soll. Dennoch hatte die Verbandsverwaltung versucht, das Gebiet nachrichtlich als genehmigte Abbaustätte in den Regionalplan „hineinzuschmuggeln“. Dem erteilte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim nun aber eine deutliche Absage: Nachrichtliche Darstellungen rechtswidriger Genehmigungen haben keine Bedeutung. So setzt sich der Grünzug zum Schutz der Landschaft gegen den Abbau durch.
Holger Mayer, Bürgermeister von Hilzingen, freut sich: „Der fast ein Jahrzehnt dauernde Einsatz hat sich gelohnt. Dieser war nur möglich, weil wir uns als insgesamt vier betroffene Kommunen zusammengeschlossen haben. Vor diesem Hintergrund ist auch unbedeutend, dass formal nur die Gemeinde Hilzingen obsiegt hat.“
Der Kiesabbau diente zu großen Teilen dem Export in die Schweiz. Dazu Bürgermeister Ralf Baumert von Rielasingen-Worblingen: „Wir stehen zum Binnenmarkt – es macht aber keinen Sinn, Kies nur aus Profitinteresse über weite Distanzen mit erheblichen Lärmbelastungen gerade der Bürger von Rielasingen-Worblingen zu transportieren. Die Entscheidung ist ein Gewinn für die Region.“
Nach den Gutachten wurden die Immissionswerte für Staub und Lärm in den nahen Wohnbereichen und an der Hegau-Bodensee-Klinik zwar eingehalten; auch soll der Grund- und Trinkwasserschutz gegeben sein. „Trotzdem wären erhebliche Belästigungen für unsere Bürger geblieben. Und das Grund- und Trinkwasser kann gar nicht genug geschützt werden – auch mit Blick auf den Klimawandel. Insofern sind wir froh, dass das Vorhaben erst einmal gestoppt ist“, so Oberbürgermeister Bernd Häusler von Singen. Mit dem Vorhaben wäre wertvoller Erholungswald verloren gegangen. Und Bürgermeister Dr. Michael Klinger, Gottmadingen, ergänzt: „Der Dellenhau ist für uns ein ganz wichtiges Naherholungsgebiet. Dies wurde im Verfahren zu wenig beachtet. Der VGH hat uns darin bestärkt, indem er den Beschlüssen von Gemeinden, hier vor allem der Veränderungssperre von Hilzingen, und dem Regionalverband Vorrang eingeräumt hat. Unsere gemeinsame Abwehr hat funktioniert.“
Wie geht es weiter, nachdem der VGH dem Ansinnen von Land und Vorhabenträger eine so deutliche Absage erteilt hat? Kann das Land seine Interessen doch noch durchsetzen? Dazu Rechtsanwalt Dr. Neusüß von der Kanzlei Sparwasser und Schmidt in Freiburg, die das Verfahren betreut hat: „Ein großer Erfolg für die Kommunen – und eine Stärkung der kommunalen Planungshoheit, der Regionalplanung und der Umweltverträglichkeitsprüfung, die alle vom Landratsamt wie lästige Formalien behandelt wurden. Die Entscheidung wird auch im Hauptsacheverfahren Bestand haben – wenn das Land nicht noch von sich aus einlenkt.“
Bislang hat der VGH Baden-Württemberg nur im Eilverfahren entschieden. Das Land Baden-Württemberg und der Vorhabenträger Kieswerke Birkenbühl könnten jetzt das Hauptsacheverfahren betreiben – ein jedenfalls langwieriges und wohl zweckloses Unterfangen, nachdem sich der VGH zu zwei grundlegenden Voraussetzungen so eindeutig negativ positioniert hat. Die Gemeinden hoffen, dass dafür keine weiteren Steuergelder verschwendet werden. Die vier Bürgermeister sind sich einig: „Auch wenn es sich hier nur um das Eilverfahren gehandelt hat, sehen wir uns und unsere wesentlichen Argumente durch den VGH bestätigt. Wir hoffen, dass eine weitere rechtliche Auseinandersetzung bei dieser klaren Positionierung des Verwaltungsgerichtshofs nicht mehr nötig ist. Falls doch werden wir weiter für den Dellenhau und die Bürgerinnen und Bürger unserer Region einstehen!“
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von den Bürgermeistern Michael Klinger, Holger Mayer, Bernd Häusler und Ralf Baumert
Autor:Presseinfo aus Singen |