Testbetrieb unter besonderen Bedingungen – mit Terminslots
Mainau und Landesgartenschau dürfen öffnen

Gartenschau Grimm | Foto: Der Beitrag des Hilzinger Gartenbauers Grimm steht schon über ein Jahr. Nun darf er endlich bewundert werden in den Wassergärten der Landesgartenschau Überlingen. swb-Bild: Mende
  • Gartenschau Grimm
  • Foto: Der Beitrag des Hilzinger Gartenbauers Grimm steht schon über ein Jahr. Nun darf er endlich bewundert werden in den Wassergärten der Landesgartenschau Überlingen. swb-Bild: Mende
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Überlingen/Konstanz. Nach langem Warten und mit einem Jahr Verspätung eröffnet die Landesgartenschau Überlingen nun endlich am Freitag, 30. April, um 9 Uhr. Das geänderte Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene macht eine Öffnung der als botanischer Garten eingestuften Landesgartenschau unabhängig von einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 möglich (am Freitag lag sie bei 155,9).

Veranstaltungen sind allerdings nicht gestattet, wurde weiter am Freitag mitgeteilt. Auch die Gastronomie bleibt vorerst geschlossen für eine Einkehr. Das Gartenerlebnis, das schon vor einem Jahr gestaltet wurde, kann freilich auch nur in den Bereichen unter freiem Himmel genossen werden: die Indoor-Ausstellungsbeiträge, das heißt auch die Blumenhalle, bleiben geschlossen, informierte die Pressestelle der Gartenschau. Ausgedehnte Spaziergänge seien auf dem Gelände aber möglich.

Die Besucherinnen und Besucher müssen einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter ist als 24 Stunden, und müssen sich vor ihrem Besuch der Landesgartenschau zwingend registrieren – auch die Dauerkarteninhaber bei ihrem ersten Besuch, wurde mitgeteilt. Die Veranstalter hoffen natürlich, dass sich das Blatt in den nächsten Wochen zum Besseren wendet. Aktuelle Informationen gibt es über die Homepageder Gartenschau, die auch über ein Anmeldeportal verfügt.

Mainau öffnet im Probebetrieb

Knapp einen Monat nach dem ursprünglich geplanten Start ins Blumenjahr öffnet die Blumeninsel im Bodensee wieder die Pforten für ihre Gäste – allerdings vorläufig im Probebetrieb. Durch das ab morgen geltende Infektionsschutzgesetz, die sogenannte „Bundes-Notbremse“, die laut Ministerpräsident Winfried Kretschmann auch vom Land Baden-Württemberg so 1:1 umgesetzt werden soll, dürfen Außenbereiche von Botanischen Gärten unabhängig von einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 mit vorheriger negativer Testung wieder besucht werden.

Das Team der Mainau ist vorbereitet und freut sich, dass auch die Besucher*innen die Frühlingsblüte in ihrer vollen Pracht erleben dürfen. Mainau-Geschäftsführerin Bettina Gräfin Bernadotte begrüßt die aktuelle Entwicklung: „Wir sind froh über die Möglichkeit, morgen probeweise wieder öffnen zu können, aber natürlich ist es nach wie vor wichtig, die Inzidenzen zu senken, weshalb die Sicherheit unserer Gäste und die der Mitarbeiter*innen an erster Stelle stehen wird.“

Eintritt nur mit negativem Test und gebuchtem Online-Zeitfensterticket

Gemäß den behördlichen Vorgaben ist für einen Besuch eine vorherige Testung zwingend notwendig, hierfür gelten ausschließlich tagesaktuelle Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests. Selbsttests sind ausgeschlossen, eine Testung vor Ort ist nicht möglich.

Die Ticketanzahl ist pro Zeitfenster begrenzt und Tickets sind aktuell nur online und bei Angabe eines Besuchstages und eines konkreten Ankunftszeitfensters buchbar. Das betrifft alle Besucher*innen inklusive Jahreskarteninhaber*innen (diese erhalten das Zeitfenster kostenlos) und alle Kinder. Gäste, die bereits im Besitz eines Tickets sind, müssen ebenfalls ein Zeitfenster buchen. Der Zutritt ist ausschließlich in dieser Zeitspanne möglich. Letzter Zutritt zwischen 16.00 Uhr und 17.00 Uhr. Online buchbar unter: www.mainau.de

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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