Gemeinden Präzisieren die Corona-Verordnungen
Regelungen für die Höri-Häfen

Hafen Moos | Foto: Die drei Höri Gemeinden weisen darauf hin, dass die Nutzung ihrer Häfen zu reinen Sport- oder Freizeitzwecken weiterhin untersagt bleibt. swb-Bild: dh
  • Hafen Moos
  • Foto: Die drei Höri Gemeinden weisen darauf hin, dass die Nutzung ihrer Häfen zu reinen Sport- oder Freizeitzwecken weiterhin untersagt bleibt. swb-Bild: dh
  • hochgeladen von Redaktion

Höri. In der letzten Änderung der Verordnung des Landes Baden-Württemberg zum Schutz vor dem Corona-Virus wurden auch konkret Regelungen zur Nutzung von Sportboothäfen getroffen. Reine Sportboothäfen sind laut der Verordnung geschlossen, teilen die Gemeinden Moos, Gaienhofen und Öhningen in einer gemeinsamen Presseerklärung mit.

Die Benutzung der Häfen zur Sicherung der Boote, zum Ein- und Auswassern, für Berufsfischer und für berufliche Tätigkeiten auf dem Gelände sowie das Betreten der Anlagen allein oder zu zweit gemäß der Corona-Verordnung sei jedoch weiterhin erlaubt.

Die Gemeinden Moos, Gaienhofen und Öhningen erlauben ab sofort die Belegung der Liegeplätze gemäß der Verordnung durch Gewerbetreibende (Bootswerften, Bootslager etc.) und ab Montag, den 20. April auch für Privatpersonen. Gleiches gilt für den Kranbetrieb im Hafen Moos.

»Wir bitten um Beachtung dass die Nutzung nur zu den in der Verordnung genannten Zwecken erlaubt ist. Die Nutzung zu reinen Sport- oder Freizeitzwecken bleibt weiterhin untersagt«, heißt es in dem Schreiben.

- Dominique Hahn

Autor:

Redaktion aus Singen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

2 folgen diesem Profil

Kommentare

Kommentare sind deaktiviert.
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.