Der Einzelhandel darf geöffnet bleiben
Ausgangsbeschränkungen ab 12. Dezember

Kretschmann | Foto: Besorgt über die aktuelle Lage in Sachen Coronavirus zeigte sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Deshalb kommen ab Samstag neue Ausgangsbeschränkungen. swb-Bild: Archiv
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Stuttgart/ Landkreis Konstanz. Nun hat die Baden-Württembergische Landesregierung die Handbremse angezogen. Nachdem die Zahl der positiv auf das Coronavirus getesteten Personen in den letzten Tagen wieder stärker angestiegen ist, verhängt die Landesregierung ab dem morgigen Samstag weitergehende Ausgangsbeschränkungen, kündigte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Freitagmittag in einer Pressekonferenz an.

»Es gibt erneut Anzeichen für eine exponentielle Zunahme der Zahlen«, betonte der Ministerpräsident, wobei sich die Zunahme in der älteren Bevölkerungsschicht besonders dramatisch zeige. Mit 4.200 bzw. rund 4.000 neu positiv getesteten Personen in Baden-Württemberg an den letzten beiden Tagen seien neue Höchstwerte erreicht, machte Kretschmann deutlich. Im Zuwachs liege das Land damit nämlich sogar über dem Bundesdurchschnitt. Auf den Intensivstationen des Landes werden derzeit 516 Menschen mit Covid-19 Behandelt, so Kretschmann. Besorgt zeigte er sich zudem über die hohen Zahlen an Menschen, die am oder mit dem Virus verstorben sind. »Wir hatten gehofft, die zweite Welle mit vergleichsweise milden Maßnahmen brechen zu können, doch von diesen Hoffnungen müssen wir uns verabschieden«, erklärte der Ministerpräsident.

Aus diesem Grund habe die Landesregierung folgende Ausgangsbeschränkungen beschlossen:

In der Zeit von 20 Uhr bis 5 Uhr darf die eigene Wohnung nur noch aus »triftigen Gründen« verlassen werden. Dazu zählen die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, die Inanspruchnahme medizinischer, auch veterinärmedizinischer Leistungen, die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen, sowie Handlungen zur Versorgung von Tieren. Dazu zählt beispielsweise auch Gassi gehen. Über die Weihnachtsfeiertage, also vom 23. bis 27.12., ist das verlassen der Wohnung in der Zeit von 20 bis 5 Uhr auch zum Besuch privater Veranstaltungen erlaubt.

Einzelhandel darf geöffnet bleiben

Grundsätzlich gelte tagsüber, also in der Zeit von 5 Uhr bis 20 Uhr: »Man darf sich nicht einfach ohne Grund in der Stadt aufhalten«, so Kretschmann. Einfach »flanieren oder herumsitzen« sei nicht erlaubt. Das ziele vor allem darauf Ansammlungen in größeren Städten, etwa vor Einkaufszentren zu verhindern.

Tagsüber bleibt folgendes erlaubt:

Der Besuch von Einzelhandelsbetrieben und der Besuch von Schulen, Kindertagesstätten und Veranstaltungen des Studienbetriebs.

Ansammlungen und private Veranstaltungen mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal 5 Personen aus bis zu zwei Haushalten sowie Verwandten in gerader Linie und Partner. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

Auch Veranstaltungen nach § 10 Absatz 4 Corona-Verordnung bleiben weiterhin erlaubt. Dazu zählt beispielsweise die Teilnahme an Gerichtsterminen oder Sitzungen kommunaler Gremien, wie der Gemeinderäte.

Der Besuch von Demonstrationen bleibt ebenfalls erlaubt.

Des Weiteren darf das Sorge- und Umgangsrecht weiterhin wahrgenommen werden. Sport und Bewegung an der frischen Luft ist ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt.

Weitere Maßnahmen könnten am Sonntag beschlossen werden

Wie Kretschmann erklärte gelten diese Maßnahmen zunächst für vier Wochen. Weitere Einschränkungen könnten folgen, wenn sich am Sonntag die Kultusministerkonferenz mit Angela Merkel trifft. »Ich habe diese Ausgangsbeschränkungen nur vorgezogen, weil ich nicht noch drei Tage länger damit warten wollte«, erklärte Kretschmann. Darüber hinaus setze sich die Landesregierung für einen strikten bundesweiten Lockdown nach Weihnachten bis mindestens 10. Januar ein. Sollte es nicht zu einer bundesweiten Lösung kommen, werde man sich mit den Nachbarländern abstimmen, so Kretschmann.

Die Lage im Landkreis Konstanz

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Konstanz lag am Freitag bei 117,7 und ist damit im Vergleich zur Vorwoche (102,7) wieder gestiegen. Das Gesundeitsamt meldet, dass aktuell insgesamt 52 Patienten stationär behandelt werden, darunter gibt es auch noch unbestätigte Verdachtsfälle. 22 davon sind stationär in Konstanz, davon 16 bestätigte Fälle, drei auf Intensiv. Zudem gibt es sechs Verdachtsfälle auf der regulären Station, einer auf Intensiv.

Insgesamt 17 Personen sind im Zusammenhang mit Corona stationär in Singen, davon sind 15 Fälle bestätigt, sechs davon auf Intensiv. Daneben gibt es zwei Verdachtsfälle auf der Allgemeinstation.

In Radolfzell werden elf Fälle stationär behandelt, davon sind acht bestätigt. Zwei Patienten erhalten Intensivbehandlung. Auf der Allgemeinstation gibt es drei Verdachtsfälle. Die Zahl der mit und an Corona verstorbenen Personen wird vom Landratsamt mit 67 angegeben. Vor einer Woche waren es noch 50.

Die Lage in den einzelnen Gemeinden

So viele positiv getestete Personen meldete das Landratsamt aktuell insgesamt pro Gemeinde am Freitagnachmittag. In Klammer die Zahl der Vorwoche:

Aach: 8 (8)

Allensbach: 6 (9)

Bodman-Ludwigshafen: 21 (22)

Büsingen: 3 (3)

Eigeltingen: 1 (0)

Engen: 14 (12)

Gaienhofen: 1 (1)

Gailingen: 4 (5)

Gottmadingen: 11 (15)

Hilzingen: 16 (15)

Hohenfels: 2 (2)

Konstanz: 134 (141)

Moos: 2 (0)

Mühlhausen-Ehingen: 4 (7)

Mühlingen: 1 (3)

Öhningen: 3 (5)

Orsingen-Nenzingen: 9 (2)

Radolfzell: 35 (30)

Reichenau: 10 (8)

Rielasingen-Worblingen: 20 (17)

Singen: 84 (88)

Steißlingen: 23 (8)

Stockach: 24 (12)

Tengen: 7 (4)

Volkertshausen: 3 (3)

- Dominique Hahn

Autor:

Redaktion aus Singen

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