Tierschutz
Baum- und Heckenarbeiten sind ab März untersagt

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Landkreis Konstanz. Vom 1. März bis 30. September stehen Vögel aufgrund der Brutzeit unter besonderem Schutz. In diesen Monaten ist es nicht erlaubt, Bäume zu fällen sowie Hecken, Gebüsche und andere Ge­hölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.

Davon ausgenommen sind Pflegemaßnahmen an Beerenobst und Zierge­hölzen im Hausgarten und Arbeiten im Wald, die durch den Forst durch­geführt werden. Auch Pflegeschnitte an Obsthochstämmen können im oben genannten Zeitraum durchgeführt werden, da insbeson­dere bei Kir­schen ein Winterschnitt nachteilig ist. Allerdings ist auch hierbei immer auf etwaige Vogelbrutstätten Rücksicht zu nehmen.

Von diesem Verbot sind Maßnahmen ausgenommen, die aus Gründen der Verkehrs­sicherungspflicht erforderlich sind, wie zum Beispiel das Fällen ei­nes nachweislich kranken Baumes, der auf einen Weg oder eine Straße zu fallen droht. Ausnahmen sind immer mit der Unte­ren Naturschutzbehör­de des Landrats­amtes Konstanz unter der Telefon­nummer 07531 800-1222 abzuklären.

Quelle: Landratsamt Konstanz

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Presseinfo aus Singen

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