Kritik kommt weiter von den Grünen und Naturschutzverbänden
CDU-Abgeordnete froh über Schutz des Bodensee gegen Fracking

Foto: Das Thema Fracking beschäftigt die Menschen nicht nur am Bodensee. Bundesweit haben sich Initiativen gegen die Förderung von Erdgas mittels Chemikalien gebildet. swb-Bild: pr
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Kreis Konstanz/ Berlin (swb/of). Bei dem von der Koalition geplanten Fracking-Gesetz konnten die Bundestagsabgeordneten vom Bodensee eine entscheidende Verschärfung durchsetzen: Fracking soll im gesamten Einzugsgebiet des Bodensees verboten werden. „Trinkwasserschutz hat oberste Priorität, deshalb darf es am gesamten Bodensee kein Fracking geben“, das hatten die Abgeordneten Dr. Gerd Müller(Lindau), Andreas Jung (Konstanz) und Lothar Riebsamen(Bodensee) erklärt und einen entsprechenden Antrag eingebracht.

„Wir haben deutlich gemacht, dass wir keinem Gesetz ohne Fracking-Verbot am See zustimmen.“ Jetzt einigte sich nun eine Koalitions-Arbeitsgruppe auf die geforderte Regelung. Von dem Verbot umfasst sein sollen dabei die Gebiete in den Landkreisen Friedrichshafen, Konstanz, Ravensburg und Biberach, aus denen Wasser über Flüsse oder über das Grundwasser in den See fließt. Dieses Trinkwassereinzugsgebiet ist in einer Karte der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee fixiert.

Die Verschärfung war deshalb zwingend notwendig, da ein Verbot zunächst nur in Wasserschutzgebieten vorgesehen war. Rund um den Bodensee fallen aber weniger als die Hälfte der Gebiete unterdiese Kategorie. Fünf Millionen Menschen trinken Bodenseewasser.

Auch außerhalb der absoluten Verbotsgebiete werden hohe Hürdeneingezogen. So soll generell eine Umweltverträglichkeitsprüfung verbindlich vorgeschrieben werden. Dadurch müssen sämtliche denkbare Auswirkungen und mögliche Risiken eines Vorhabens umfassend beschrieben werden. Zudem muss die Öffentlichkeitbeteiligt werden. Auf dieser Grundlage hängt eine Genehmigung dann von der Zustimmung des örtlichen Landratsamtes als untere Wasserbehörde ab. „Kein Landrat wird in seinem Kreisirgendwelche Risiken in Kauf nehmen", zeigen sich die Bundestagsabgeordneten überzeugt.

Was die CDU-Abgeordneten als Erfolg feiern, bleibt freilich nicht ohne Kritik aus dem Kreis: Ohne Not, so der Grüne Landtagsabgeordnete Lehmann, hätten sich der CDU Bundestagsabgeordneten Jung und die baden-württembergische CDU ihre Zustimmung - nach dem Sankt-Florians-Prinzip - mit einer „Lex Bodensee“ abkaufen lassen. "In einem unwürdigen Geschachere zwischen CDU und FDP wurde in den letzten Tage zwischen den Regierungsfraktionen verhandelt, dass neben Wasserschutzgebieten auch ein Verbot für Gebiete gelten soll "aus denen über oberirdische Gewässer der gesamte Oberflächenfluss in einen See gelangt, aus dem unmittelbar Trinkwasser für die öffentliche Wasserversorgung gewonnen wird", so Lehmann.

Das sogenannte Fracking solle nun im Einzugsgebiet von Trinkwasserseen - einer „Lex Bodensee“ - untersagt werden, Talsperren würden hingegen aber auf Druck der FDP nicht unter diese Ausnahme fallen.

Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) und die Bodensee-Stiftung sind dagegen erfreut, dass die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, die großzügige Regelungen für das Fracking vorsah, zunächst gestoppt ist.

Mit dem vorläufigen Stopp sei das Problem noch nicht vom Tisch. Schließlich ist bei der momentanen Gesetzeslage Fracking noch gar nicht geregelt. Es komme nun darauf an, so LNV und Bodenseestiftung, die Schwächen des bisherigen Entwurfs zu beseitigen. Insbesondere der bisher im Entwurf stehende Ansatz, Fracking nur in eng umgrenzten Gebieten auszuschließen, die der Gewinnung von Trinkwasser, Mineralwasser oder Thermalwasser dienen, sei angesichts der großräumigen Bewegungen des Wassers im Untergrund kein ausreichender Schutz, so die Pressemitteilung beider Verbände.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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