MdB's zur Nagra Tiefenlager-Entscheidung
Deutsche Seite muss gleichberechtigt beteiligt werden

Nach diesem Muster soll ein Tiefenlager für Radioaktive Abfälle im Bereich »Nördlich Lägern« aufgebaut sein. | Foto: Nagra
  • Nach diesem Muster soll ein Tiefenlager für Radioaktive Abfälle im Bereich »Nördlich Lägern« aufgebaut sein.
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Kreis Konstanz. Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra), die für die Endlagerung des atomaren Abfalls in der Schweiz zuständig ist, hat (wir berichteten) ihre Endlagersuche von zuletzt drei möglichen Standorten auf den Standort Nördlich Lägern reduziert, wie am Wochenende bekannt wurde. »Wir nehmen diese Entscheidung zur Kenntnis und erwarten, dass die Nagra ihre Gründe für diese Standortauswahl schnellst möglich im Rahmen eines Rahmenbewilligungsgesuchs plausibel begründet«, so die drei regionalen Bundestagsabgeordneten Dr. Ann-Veruschka Jurisch, Dr. Lina Seitzl und Andreas Jung in einer abgestimmten gemeinsamen Erklärung. »Das maßgebliche Kriterium für die Entscheidung für ein atomares Endlager (Tiefenlager) muss bestmögliche Sicherheit sein, da hier radioaktiver Abfall für die Zeitdauer von einer Millionen Jahre gelagert werden soll.«

Vor diesem Hintergrund muss aus Sicht der Abgeordneten als gewählte Volksvertreter die Entscheidung mit umfassender Transparenz und Gründlichkeit dargelegt werden. Dabei müsse auch wissenschaftlich fundiert belegt werden, dass Beeinträchti- gungen der Gewässer auf deutscher Seite ausgeschlossen werden könnten. Die benachbarten Gemeinden und Landkreise auf deutscher Seite müssten bei alldem gleichberechtigt mit einbezogen werden.

Die Auswahl des Standorts »Nördlich Lägern« wird große Auswirkungen auf die Kommunen auf deutscher Seite haben, stellen die drei Abgeordneten fest. »Wir unterstützen deshalb die Landkreise Konstanz, Waldshut, Schwarzwald-Baar- Kreis und Lörrach in ihrer Forderung, dass die betroffenen Städte und Gemeinden auf deutschem Hoheitsgebiet im weiteren Prozess wie  Infrastrukturgemeinden behandelt werden. Bei Fragen der Beteiligung, des Rechtsschutzes und der Zahlungen darf kein Unterschied zwischen der Schweiz und der deutschen Grenzregion gemacht werden.«

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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