Deutsche Abgeordnete drängen auf Rücknahme des »Triftigen Grund« schon zum 1. Juni
Forderungen nach weiteren Schritten für Grenzöffnung

Grenzschließung | Foto: Seit über zwei Wochen sind die Grenzbarrikaden wieder abgebaut, für den Übertritt braucht es nach wie vor den »triftigen Grund«. swb-Bild: of/Archiv
  • Grenzschließung
  • Foto: Seit über zwei Wochen sind die Grenzbarrikaden wieder abgebaut, für den Übertritt braucht es nach wie vor den »triftigen Grund«. swb-Bild: of/Archiv
  • hochgeladen von Oliver Fiedler

Kreis Konstanz/ Berlin/ Bern. Der Schweizer Bundesrat hat nun angekündigt, die Schweiz wolle alle Reiserestriktionen zu den Ländern Deutschland, Frankreich und Österreich bis zum 15. Juni vollständig aufheben - also nach den Pfingsferien in Baden-Württemberg. „Da muss jetzt ein Knopf dran, das müssen die Minister in Berlin und Bern jetzt sofort miteinander verbindlich vereinbaren“, erklären die Bundestagsabgeordneten Andreas Jung (Konstanz) und Felix Schreiner (Waldshut).

Sie fordern allerdings schon zuvor weitere Schritte und unterstützen damit auch eine Forderung der südbadischen Wirtschaftskammern: Schon zum 1. Juni soll kein „triftiger Grund“ zur Einreise mehr erforderlich sein. "Die Schlagbäume sind abgeräumt, jetzt müssen auch die rechtlichen Barrieren weg!“

Für Einreisesperren und Zurückweisungen an den Grenzen zwischen Deutschland und der Schweiz gebe es keinen Grund mehr. Das Infektionsgeschehen habe sich angeglichen, die Corona-Regeln würden in beiden Ländern gelockert und seien vergleichbar: „Der Grenzübertritt darf deshalb nicht Ausnahme bleiben, er muss endlich wieder zur Regel werden!“

Die Pandemie müsse jetzt grenzüberschreitend bekämpft werden - mit einer gemeinsamen Strategie, aber ohne Grenzbeschränkungen: „Ein offener Grenzübergang bringt ja nur den etwas, der auch drüber darf.“ Da müsse jetzt Klarheit und Verlässlichkeit geschaffen werden.

Weitere Schritte zur Öffnung betreffen Arbeitnehmer und Dienstleister: Die Kantone haben angekündigt, ab dem 8. Juni wieder Gesuche auf Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligungen von Arbeitnehmern aus der EU zu bearbeiten. Außerdem gibt es eine gute Nachricht für die Handwerksbetriebe in Deutschland: Ab dem 8. Juni ist wieder möglich, grenzüberschreitende Dienstleistungen in der Schweiz anzumelden«, so Andreas Jung und Felix Schreiner.“

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

8 folgen diesem Profil

Kommentare

Kommentare sind deaktiviert.
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.