Soziale Sicherung bis zum Sommer koordinieren
Schwab: Binnenmarkt krisenresistent machen

Europaabgeordneter Andreas Schwab | Foto: Archiv/ swb
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Kreis Konstanz/ Brüssel. Die belgische EU-Ratspräsidentschaft möchte einen neuen Vorstoß unternehmen, um die festgefahren Verhandlungen zur Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme, doch noch in dieser Wahlperiode des Europäischen Parlaments abzuschließen, also bis zum Sommer. Der Koordinator der EVP-Fraktion im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO), Andreas Schwab, unterstützt diese Initiative mit Nachdruck, wie nun mitteilte.

„Wir müssen den Binnenmarkt krisenresistent machen! In der Corona-Krise haben wir gesehen, wie schnell die Mitgliedstaaten Grenzkontrollen wieder eingeführt haben, und damit das wirtschaftliche Herzstück Europas fast zum Erliegen kam. Mit dem Notfallmechanismus für den Binnenmarkt und dem Vorschlag zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit wollen wir Europa auch in der Krise offenhalten, gerade auch für Arbeitnehmer wie Krankenschwestern oder Servicetechniker für Atemmasken. Nur wenn die Bürgerinnen und Bürger auch in einer Krise alle Leistungen bekommen, kann Europa seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sichern. Krisenrelevantes Personal wie Ärzte und Krankenschwestern müssen im Notfall künftig die Grenzregionen durch Vorzeigen eines einfachen QR-Codes – ohne das viel kritisierte A1-Formular – passieren können.“ Weiterhin fordert der CDU-Europaabgeordnete, dass Angaben zum Arbeits- oder Gesundheitsstatus endlich „online“ und „durch einheitliche Formulare“ erfolgen. Diese müsse die Europäische Kommission aber jetzt schon vorbereiten, damit die digitalen Schnellspuren während der nächsten Krise einsatzbereit seien.
Andreas Schwab abschließend: „Mit dem Notfallinstrument für den Binnenmarkt und der Koordinierung der Sozialsysteme können wir die Personenfreizügigkeit stärken und die Versorgung aller EU-Bürger mit krisenrelevanten Dienstleistungen sicherstellen.“

Zum Thema: Für alle Beschäftigten gelten die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen des Staates, in dem sie ihre Erwerbstätigkeit ausüben. Sind diese Personen nur vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland tätig (sogenannte Entsendung), gilt ausnahmsweise weiterhin das Recht des Entsendestaates.
Mit einer A1-Bescheinigung können die erwerbstätigen Personen nachweisen, ob für sie das Recht des Entsendestaates oder die Vorschriften eines ausländischen Staates maßgebend sind. Eine deutsche A1-Bescheinigung dokumentiert in diesen Fällen, dass die im Ausland erwerbstätige Person weiter dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegt.

Quelle: Abgeordnetenbüro Andreas Schwab

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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