Südbadische Abgeordnete schreiben Brief an EU-Kommissionspräsidentin van der Leyen
Schweizer Corona Warn-App soll in europäisches System integriert werden

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Kreis Konstanz. "Die Schweiz muss von vornherein in die Verknüpfung der Corona-Warn-Apps in Europa einbezogen werden, es darf keine Zeit verloren gehen!“ Das fordern der Europaabgeordnete Dr. Andreas Schwab und die Bundestagsabgeordneten Andreas Jung, Felix Schreiner und Armin Schuster in einem Schreiben an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.

„Wir brauchen eine gemeinsame grenzüberschreitende Strategie gegen Corona“, betonen die Südbadener. Das Virus unterscheide dabei nicht zwischen EU-Mitgliedsstaaten und anderen Ländern. „Deshalb sollten wir das auch nicht tun“, so die vier Abgeordneten in ihrem Schreiben nach Brüssel. Keinesfalls dürfe dabei die Zusammenarbeit mit der Schweiz zur Bekämpfung von Corona mit anderen zwischen der EU und der Schweiz diskutierten Fragen verknüpft werden. Es gehe jetzt darum, mit einem gemeinsamen Vorgehen entschieden die Gesundheit der Menschen auf beiden Seiten der Grenze zu schützen.

Alleine fast 50.000 Deutsche würden täglich als Berufspendler die Grenze überschreiten. Das zeige exemplarisch die übergreifende Verflochtenheit der Grenzregion. Im Rahmen der Zusammenarbeit der EU mit der Schweiz müsse der Datenschutz sichergestellt werden und alle mit der Anwendung der Corona-Warn-App verbundenen Fragen müssten verbindlich geklärt werden. „Aber eben auch nur diese“, meinen die Abgeordneten. Alle anderen Themen müssten dagegen anderweitig in den bestehenden Prozessen weiter verhandelt und gelöst werden.

Die grenzüberschreitende Warn-App solle deshalb angesichts der Dringlichkeit und Bedeutung der gemeinsamen Bekämpfung der Corona-Pandemie schon „in Erwartung“ der von der EU mit der Schweiz verhandelten umfassenden Abkommen umgesetzt werden.

Unabhängig davon erwarten die Abgeordneten von der Schweiz allerdings die klare Bereitschaft eines zeitnahen Abschlusses der Verhandlungen zu einem Rahmen-und einem Gesundheitsabkommen. Gerade die Corona-Pandemie zeige wie unter einem Brennglas, dass die Europäer die großen Herausforderungen nur gemeinsam bewältigen können, „nicht jeder für sich alleine.“

Im Rahmen der „europäischen Antwort“ auf Corona betreibt die EU-Kommission derzeit die europaweite Verknüpfung der Corona-Warn-Apps der einzelnen Mitgliedsstaaten. Damit soll „Interoperabilität“ hergestellt werden. Das heißt: Die mit der App erfassten Daten werden miteinander abgeglichen. Im Falle einer „Corona-Warnung“ soll so eine grenzüberschreitende Nachverfolgung der Kontakte ermöglicht werden. Allerdings wird die Schweiz dabei zunächst nicht einbezogen. Dafür werden in der EU-Kommission rechtliche Gründe angeführt. Seit langem verhandelt die EU mit der Schweiz über ein „Rahmenabkommen“. Zudem soll ein „Gesundheitsabkommen“ abgeschlossen werden.

Im Rahmenabkommen soll es etwa um Fragen des gleichberechtigten Marktzugangs gehen und um Schiedsgerichtsvereinbarungen. Das Gesundheitsabkommen sieht Regelungen zum Beispiel für die Kostenübernahme von Behandlungen im Nachbarland vor und für den Austausch von Patientendaten.

Ein Abschluss der Abkommen vor Jahresende ist dabei nicht realistisch. Zuvor steht in der Schweiz noch eine Abstimmung über das Freizügigkeitsabkommen mit der EU am 27. September an. Erst danach soll es um die weiteren Vereinbarungen gehen.

Die grenzüberschreitende Verbindung der Corona-Warn-Apps soll nach dem Zeitplan der EU-Kommission dagegen bereits ab September erfolgen.Technisch wäre eine Einbeziehung der Schweiz wohl gut machbar: Genau wie etwa auch Deutschland hat die Schweiz sich bei der Warn-App für einen dezentralen Ansatz entschieden. Diese technische Möglichkeit solle nun ohne Verzögerung auch wirklich genutzt werden, so die Forderung der südbadischen Abgeordneten.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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