Zur Verringerung des Straßenverkehrslärms
Gemeinde Moos beschließt einen neuen Lärmaktionsplan

Eine Übersicht der Landes- sowie Kreisstraßen, die freiwillig mit in den Lärmaktionsplan neben der verpflichteten rot markierten Strecke der L 192 aufgenommen werden. | Foto: Firma Rapp AG
  • Eine Übersicht der Landes- sowie Kreisstraßen, die freiwillig mit in den Lärmaktionsplan neben der verpflichteten rot markierten Strecke der L 192 aufgenommen werden.
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Moos. Viele Kommunen sind oft von stetem Lärm durch vorbei- oder durchfahrende PKWs betroffen. So auch, wenn auch nur in geringem Maße, die Gemeinde Moos, welche nun in der Gemeinderatssitzung vom Donnerstag, 18. Januar über einen neuen Lärmaktionsplan beraten hat.

Eigentlich, so die Beschlussvorlage, werden gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie alle fünf Jahre Lärmkarten erstellt. Jedoch wurde im letzten Jahr eine neue Berechnungsmethode eingeführt, welche alle betroffenen Kommunen mit der Veröffentlichung der Ergebnisse der Lärmkartierung durch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg im Dezember 2023 dazu verpflichtet, eine Lärmaktionsplanung der vierten Stufe aufzustellen.
"Von einer Kartierung betroffen wären alle Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, was etwa 8.200 Fahrzeuge am Tag macht", erläuterte Carina Ebner, Leiterin des Ordnungsamts gegenüber dem Gemeinderat. In der Gemeinde Moos würde dies die L 192 von Radolfzell kommend bis zur Kreuzung beim Hofladen Duventäster betreffen. Laut Beschlussvorlage besteht bei Betroffenheiten von über 67 Dezibel (dB (A) ) sowie über 57 dB (A) besteht die Pflicht zur Einführung von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen. Spätestens ab einem Geräuschpegel von 70 dB (A) tagsüber sowie 60 dB (A) nachts besteht eine Gesundheitsgefährdung, welche durch geeignete Maßnahmen beseitigt werden müssen. Die A-Wertung des Schalldruchpegels passt dabei dessen Werte dem menschlichen Hörempfinden an.

Ortsteile werden miteinbezogen

Um die Lärmschutzthematik ganzheitlich betrachten zu können, schlug die Verwaltung vor, neben der verpflichtenden Hauptverkehrsstraße die Ortsteile Bankholzen, Weiler und Iznang mit deren Lands- und Kreisstraßen freiwillig miteinzubeziehen. "Hierbei wollen wir Klarheit darüber erlangen, was lärmtechnisch in der gesamten Gemeinde los ist", erwähnte Bürgermeister Patrick Krauss. Für die Aufstellung des Lärmaktionsplans der vierten Stufe wurde vom Gemeinderat ein Angebot bei der Firma Rapp AG aus Freiburg eingeholt, mit der bereits im Jahr 2016 ein vereinfachter Lärmaktionsplan erstellt und dieser im Jahr 2021 fortgeschrieben wurde. "Aufgrund der guten Zusammenarbeit sowie deren Ortskenntnisse haben wir uns für diesen Schritt entschieden", so Carina Ebner. Im Angebot der Firma Rapp ist die Kartierung der Landes- und Kreisstraßen mit den notwendigen Verkehrserhebungen per Videotechnik enthalten, die Kosten belaufen sich insgesamt auf rund 17.180 Euro. Hierunter fallen unter anderem auch Wirkungsanalysen von Lärmminderungsmaßnahmen und aktivem Lärmschutz, eine Analyse zum Straßenverkehrslärm, sowie eine noch unbekannte Summe für die Berichterstattung der Ergebnisübermittlung des Lärmaktionsplans der Stufe 4 an die EU. Bürgermeister Krauss betonte dabei auch noch einmal die Bedeutung des Lärmschutzplans: "Sollte bei der Messung durch die Firma Rapp beispielsweise in den Kreisstraßen eine gewisse Anzahl an Einwohner belastet sein, muss das Landratsamt mit bestimmten Maßnahmen reagieren."
Die Aufstellung eines Lärmaktionsplans mit dem Ziel sowie der Beauftragung an die Firma Rapp zum genannten Angebotspreis wurde nach der Diskussion vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Autor:

Philipp Findling aus Singen

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