Kritik an Forderung nach Beteiligung der Gemeinden
MdL Storz: 365-Euro Jugendticket kommt später

Foto: Symbolbild Regionalbus

Stuttgart. „Die Landesregierung ist mit ihrem Vorhaben, ein 365-Euro-Ticket für junge Menschen zum 1. September diesen Jahres einzuführen, gescheitert und versucht sich nun aus ihrem Projekt „still und heimlich zu verabschieden“, erklärte der Verkehrsexperte der SPD im Landtag, Hans-Peter Storz. „Anders kann ich die nun erfolgte Ankündigung nicht interpretieren, wonach dieses Ticket nun erst zum 1. März 2023 starten soll,“ kritisiert Storz.

Als Hauptgrund für die Verschiebung machte Storz die Forderung von Grünen und CDU aus, dass sich Kommunen und Kreise an der Finanzierung eines Herzensanliegens der Regierungsfraktionen mit 30 Prozent der Kosten beteiligen müssen. „Damit wollte die Regierung das Konnexitätsprinzip aushöhlen, wonach die staatliche Ebene, die eine öffentliche Leistung bestellt oder verspricht auch die Rechnung bezahlen muss,“ erläutert Storz. Mit dieser Vorgabe seien die Verhandlungen mit dem Städte- und Landkreistag deutlich erschwert worden, so dass eine Verschiebung des Start-Termins für das Jugendticket in weiten Teilen des Landes fast zwangsläufig war. „Es ist nie eine gute Idee, Wohltaten auf Kosten Dritter zu versprechen. Das erleben jetzt CDU und Grüne.“

„Steigende Energiepreise führen dazu, dass Menschen mit niedrigen Einkommen zunehmend von Mobilität und Teilhabe ausgeschlossen werden. Unsere Forderung nach einem landesweites Sozialticket für den öffentlichen Verkehr ist daher aktueller denn je,“ sagte Hans-Peter Storz. „Vielleicht lernen die Regierungsparteien aus ihrer verpassten Chance mit dem Jugend-Ticket und bringen gemeinsam mit uns das Sozialticket gut geplant und solide finanziert auf den Weg.“

Der Kreistag des Landkreises Konstanz befürwortet das 365-Euro-Jugendticket und wäre bereit, es zum 1. März 2023 einzuführen. Allerdings habe die Kreisverwaltung in der Sitzungsvorlage ebenfalls betont, dass es erhebliche Kritik an den Finanzierungsregeln gebe, erinnert Storz. Wenn sich der Landkreis wie gefordert zu 30 Prozent an den Kosten beteilige, müsse er zwangsläufig auch Kosten des Schienenverkehrs mit bezahlen. Doch dafür ist laut Gesetz das Land zuständig. Außerdem dürfe der Landkreis Zuweisungen des Landes für den öffentlichen Nahverkehr nicht zur Finanzierung seines Eigenanteils an einer verkehrspolitischen Maßnahme des Landes verwenden. „Bei so vielen inneren Widersprüchen sind Verzögerungen zwangsläufig,“ so Storz.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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