Regierungsrat erweitert auf diese Weise die Eingriffsmöglichkeiten
Ortspolizei kann Ordnungsbussen verhängen
Schaffhausen. Angesichts der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem COVID-19-Virus hat der Regierungsrat beschlossen, die Zuständigkeit für die Verhängung von Ordnungsbussen im Zusammenhang mit der COVID-19-Verordnung 2 des Bundesrates auf die Stadtpolizei Schaffhausen, die Stadtpolizei Stein am Rhein und die Ortspolizei Neuhausen am Rheinfall auszuweiten. Die COVID-19-Verordnung 2 des Bundesrates regelt das Verbot von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum: Menschenansammlungen von...