Anmeldungen möglich bis 19. Juni
Neue Förderperiode zum Streuobstbaumschnitt startet

Förderung Baumschnitt | Foto: Eigentümer und Bewirtschafter von Streuobstwiesen können eine Förderung für fachgerechte Baumschnitte beantragen. swb-Bild: Archiv
  • Förderung Baumschnitt
  • Foto: Eigentümer und Bewirtschafter von Streuobstwiesen können eine Förderung für fachgerechte Baumschnitte beantragen. swb-Bild: Archiv
  • hochgeladen von Redaktion

Engen. Das Land Baden-Württemberg hat das Förderprogramm zum Schnitt von Streuobstbäumen verlängert. Dadurch soll der Erhalt und die Entwicklung der Streuobstbestände und auch der Lebensraum Streuobstwiese gefördert und unterstützt werden.

In der Förderperiode 2020 bis 2025 wird der fachgerechte Schnitt eines Streuobstbaumes im Außenbereich gefördert. Pro Baum sind zwei Schnitte in fünf Jahren durchzuführen, die mit jeweils 15 Euro gefördert werden.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Eine Gruppe von mindestens 3 interessierten Eigentümern oder Bewirtschafter von Streuobstwiesen können den Zuschuss im Rahmen eines Sammelantrages direkt beim Regierungspräsidium Freiburg (Andreas Waldvogel, Tel. 0761/208-1363) beantragen. Einzelpersonen können ihre Anträge bei der Stadt Engen einreichen. Von dort werden sie dann zusammengefasst und an das Regierungspräsidium Freiburg weitergeleitet.

Um einen Antrag stellen zu können, müssen unter anderem folgende Kriterien erfüllt sein: Die Streuobstwiese muss vom Antragsteller selber bewirtschaftet werden und im Außenbereich liegen (keine Hausgärten). Die Streuobstbäume müssen eine Stammhöhe von über 1,40 Metern haben (Walnuss und Brennkirschen sind ausgeschlossen). Es können Streuobstbäume ab dem dritten Standjahr berücksichtigt werden. Außerdem sind beantragte Obstbäume für den Zeitraum von 5 Jahren zu erhalten. Es werden maximal 2 Schnitte pro Baum im Förderzeitraum gefördert.

Was ist noch zu beachten?

Die Bäume können vom Eigentümer oder Bewirtschafter selber geschnitten werden. Die Stadt Engen bietet jedoch auch interessierten Eigentümern oder Bewirtschaftern von Streuobstwiesen an, dass der Baumschnitt über einen von der Stadt beauftragten Baumpfleger erfolgen kann. Die dadurch entstehenden Schnittkosten können zum Teil mit dem Zuschuss von 15 Euro pro Baum gedeckt werden. Der Rest muss vom jeweiligen Bewirtschafter übernommen werden. Wie hoch dieser Eigenanteil sein wird, wird derzeit kalkuliert.

Interessierte Streuobstwiesenbesitzer aus Engen und Ortsteile können sich bis zum 19. Juni beim Stadtbauamt - Umweltbereich, Michaela Schramm (Tel. 07733 502-224) oder per E-Mail an MSchramm(at)engen.de melden. Folgende Daten werden benötigt: Flurstücknummer, Gemarkung und Anzahl der Bäume, die geschnitten werden.

- Graziella Verchio

Autor:

Redaktion aus Singen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

2 folgen diesem Profil

Kommentare

Kommentare sind deaktiviert.
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.