Zum Thema »Wunsch und Wahrheit« beim Homeschooling stellte das Wochenblatt Fragen an das Kultusministerium
3 Fragen an das Kultusministerium

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Stuttgart/ Landkreis Konstanz. Homeshooling ist nach einem Jahr im Kriesenmodus und monatelangem Lockdown für manche Eltern zum Reizthema geworden. Einige haben ihr Leid dem Wochenblatt geklagt. Deshalb hat die Redaktion folgende drei Fragen an das Kultusministerium gestellt. In der gedruckten Zeitung finden sich die Antworten aus Stuttgart in gekürzter Form, hier Lesen Sie sie in voller Länge:

Wochenblatt: Wie kann es sein, dass manche Schüler/innen so gut wie kein Homeschooling hatten oder Homeschooling teilweise ausgefallen ist, weil Ressourcen fehlten?

Pressestelle des Kultusministeriums: »Das Kultusministerium hat für den Fernunterricht verbindlich Qualitätsstandards aufgestellt. So soll der Fernunterricht beispielsweise den Präsenzunterricht möglichst nach Stundenplan abbilden und alle Fächer der Stundentafel – soweit möglich – durch den Fernunterricht abgedeckt werden. Es soll außerdem eine regelmäßige Kommunikation der Lehrkraft mit den Schülerinnen und Schülern stattfinden, regelmäßig sollen Aufgaben gegeben werden und die Lehrkräfte sollen den Schülerinnen und Schülern Rückmeldungen dazu geben. Die Qualitätsstandards legen auch fest, dass die Schulleitung und die Schulaufsicht einen qualitätsvollen Fernunterricht sicherstellen. In Fällen, in denen Eltern mit dem Fernunterricht unzufrieden sind oder wenn der Fernunterricht den Qualitätsstandards nicht entspricht, sollten sich die Eltern zunächst an die Lehrkräfte wenden. Darüber hinaus steht die Schulleitung und die zuständige Schulaufsicht (Staatliche Schulämter bzw. Regierungspräsidien) den Eltern in diesen Fällen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Das Kultusministerium hat in diesem Jahr außerdem die Mittel für Vertretungslehrkräfte, die bereits regulär 63,4 Millionen Euro umfassen, noch einmal erhöht, um die Schulen in der Pandemiesituation zu unterstützen. Die Mittel wurden im August zunächst um sechs Millionen Euro ausgeweitet und schließlich um weitere 16,6 Millionen Euro erhöht. Diese Mittel können von den Schulen auch innerhalb eines Schuljahres eingesetzt werden, um Vertretungsverträge abzuschließen und Unterstützung für die Lehrerinnen und Lehrer zu bekommen.«

Wochenblatt: Wie haben Sie sichergestellt, dass Sie im Kultusministerium wissen, wie Homeschooling vor Ort funktioniert? Und wie haben Sie sichergestellt, dass Sie von den Schüler/innen direkt erfahren, wie es ihnen mit dem Homeschooling geht?

Pressestelle des Kultusministeriums: »Das Kultusministerium befindet sich im regelmäßigen Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern aller am Schulleben beteiligten. Unter anderem spricht Ministerialdirektor Föll regelmäßig mit den folgenden Vertreterinnen und Vertretern (und dies teilweise auch wöchentlich):

· Den Lehrerverbänden (u.a. GEW, VBE, Philologenverband, Grundschulverband),

· den Beratungsgremien des Kultusministeriums (Landeselternbeirat, Landesschülerbeirat, Landesschulbeirat),

· der Direktorenvereinigung,

· den Hauptpersonalräten der verschiedenen Schularten,

· den kommunalen Landesverbänden (als Schulträger) und der Arbeitsgemeinschaft der freien Schulen

· und natürlich auch mit der Schulaufsicht (Regierungspräsidien und Staatliche Schulämter).

Über diese Gespräche und sehr viele weitere Kontakte des Kultusministeriums und der Schulaufsichtsbehörden vor Ort mit allen am Schulleben Beteiligten, mit Lehrkräften, Eltern und Schülern, bekommt das Kultusministerium mit, wenn es grundlegende Probleme mit dem Fernunterricht geben sollte. In einzelnen Fällen kann wie bereits oben geschildert die Schulleitung oder die Schulaufsicht weiterhelfen.«

Wochenblatt: Was kann das Kultusministerium tun, um erstens die entstandenen Lehrdefizite und zweitens die entstandenen sozialen Defizite aufzufangen/zu heilen?

Pressestelle des Kultusministeriums: »Es ist wichtig, auch in diesem Jahr wieder spezielle Förderformate für Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten aufzulegen, da viele Schülerinnen und Schüler Schwierigkeiten haben, im Fernunterricht zu lernen. Zudem konnten manche von ihnen nur sehr schwer erreicht werden. Damit gerade sozial schwächere Schülerinnen und Schüler nicht abgehängt werden, hat das Kultusministerium den Schulen die Möglichkeit eröffnet, für die Schülerinnen und Schüler, die nicht durch den Fernunterricht erreicht werden können oder für die ein besonderer Bedarf besteht, zusätzliche Präsenzangebote zu machen. Damit können Schulen bereits reagieren.

Das allein reicht jedoch nicht aus. Deshalb wird das Kultusministerium in den Sommerferien erneut spezielle Förderkurse anbieten, um den Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, Stoff aufzuholen, Lerninhalte zu wiederholen und gezielt an Lernschwierigkeiten zu arbeiten. Die Vorarbeiten, um dieses Programm auf die Beine zu stellen sind bereits in vollem Gange. Der Unterricht in den „Lernbrücken“ soll Stand heute wie im vergangenen Jahr erneut unter Anleitung von erfahrenen Pädagogen wie zum Beispiel von Lehrkräften, Lehramtsanwärtern, Referendaren, Lehramtsbewerbern sowie weiteren pädagogisch geeigneten Personen geleitet werden.

Zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern soll es außerdem ein gemeinsames Förderprogramm von Bund und Ländern geben. Bei diesem gemeinsamen Förderprogramm könnten auch private Nachhilfeinstitute Teil der Lösung sein. Dieses gemeinsame Förderprogramm läuft in Baden-Württemberg unter dem Titel Rückenwind. Baden-Württemberg ist hier bereits in die ersten Planungen eingestiegen, um Förderprogramme aufzulegen, mit denen die Lernrückstände der Schülerinnen und Schüler über das kommende Schuljahr hinweg aufgeholt werden können. Das Gesamtbudget beläuft sich nach Angaben des Bundes auf eine Milliarde Euro. Gemäß Königsteiner Schlüssel geht das Kultusministerium von 162 Millionen Euro Fördergeldern für Baden-Württemberg aus, die nach den zu konkretisierenden Vorgaben des Bundes kozufinanzieren sind. Ebenso wie die anderen Länder klären wir nun die Rahmenbedingungen und die Anrechenbarkeit von Landesprogrammen.

Zu diesem Förderprogramm gibt es aktuell auf Arbeitsebene lediglich grobe Überlegungen und erste Eckpunkte. Es wird über ein Förderprogramm nachgedacht, dessen Module sowohl additiv (zusätzlich zum Unterricht) als auch integrativ (in den Unterricht integriert) umgesetzt werden soll. Eine Variante ist dabei, dass zusätzliche Kräfte die Lehrerinnen und Lehrer im Unterricht unterstützen – hier wäre der Einsatz von Studierenden lediglich eine Möglichkeit, die aber noch keineswegs fix ist. Außerdem sind Lernstandserhebungen für förderbedürftige Schülerinnen und Schüler eine Möglichkeit.

Letzten Endes muss die konkrete Umsetzung und Kofinanzierung dieses Programms mit all seinen Modalitäten aber von der zukünftigen Landesregierung beschlossen werden.«

- Dominique Hahn

Autor:

Redaktion aus Singen

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