Vernehmlassungsverfahren läuft bis zum 9. März 2018
Deutsche Nachbarn werden zum geplanten Tiefenlager angehört

Symbolbild Atommüll | Foto: Symbolbild Atommüll
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Kreis Konstanz. Auf der Suche nach Möglichkeiten zur Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Schweiz führt das Schweizer Bundesamt für Energie eine Anhörung („Vernehmlassung“) zu den bisher erarbeiteten Zwischenergebnissen durch.

Bis zum 8. März 2018 können die wichtigsten Unterlagen im Landratsamt Konstanz, Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz, Raum A 118 (1. OG), in der Zeit von montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr eingesehen werden.

Die deutsche Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich bis zum 9. März 2018 gegenüber dem Bundesamt für Energie zu äußern und Einwendungen zur Bewertung der grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen auf Deutschland einzubringen. In den Unterlagen befindet sich auch ein Formular, das ausgefüllt werden kann.

Der Landkreis Konstanz wird – voraussichtlich gemeinsam mit den Landkreisen Schwarzwald-Baar-Kreis und Waldshut – zu den Schweizer Planungen Stellung nehmen.

Einsehbar sind die Unterlagen auch Im Internet unter www.bfe.admin.ch/vernehmlassungetappe2 und www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html.

Zum Hintergrund:

Das im „Sachplan geologische Tiefenlager“ geregelte Suchverfahren gliedert sich in drei Etappen. Zum Abschluss von Etappe 1 entschied der Schweizer Bundesrat im Jahr 2011, dass sich alle sechs von der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung von radioaktiven Abfällen (Nagra) vorgeschlagenen potenziellen Standortgebiete sicherheitstechnisch für den Bau eines Tiefenlagers eignen.

Ziel der laufenden Etappe 2 ist die Einengung der Anzahl geeigneter Standortgebiete auf mindestens je zwei für schwach- und mittelaktive sowie für hochaktive Abfälle. Dafür wurden die sechs Standortgebiete vertieft untersucht. Außerdem haben die Regionalkonferenzen Vorschläge für die Platzierung und die Ausgestaltung der Oberflächenanlagen erarbeitet.

In seiner Sitzung vom 22. November 2017 hat der Schweizer Bundesrat über die Eröffnung der Vernehmlassung entschieden. Nach der Vernehmlassung wird der Bundesrat Ende 2018 darüber entscheiden, ob die drei Standorte Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost in der abschließenden Etappe 3 weiter untersucht werden.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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