Andreas Jung sieht die besondere Situation hier gut berücksichtigt
Grenzregion bleibt von Verschärfungen vorerst noch verschont

Grenzkontrollen | Foto: Symbolbild gemeinsame Grenzkontrolle. swb-Bild: bpoli
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Konstanz/ Berlin/ Berlin. In seiner Sitzung am Mittwoch hat der Schweizer Bundesrat die Einreisebestimmungen für Einreisen aus Staaten oder Gebieten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko verschärft. »Für den Grenzverkehr in unserer Grenzregion bringt das aktuell keine Veränderung«, unterstreicht Andreas Jung in einem Statement am Donnerstagmittag gegenüber dem WOCHENBLATT.

In Art. 3 Satz 3 heiße es ausdrücklich: „Ausgenommen von der Pflicht nach den Absätzen 1 und 2 sind Personen, die aus Gebieten an der Grenze zur Schweiz einreisen, mit denen ein enger wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und kultureller Austausch stattfindet.“ Als Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko in Deutschland gelten aus Schweizer Sicht aktuell lediglich die Freistaaten Sachsen und Thüringen, nicht aber etwa Baden-Württemberg.

Auch in umgekehrter Richtung bleiben die aktuellen Regelungen bei Einreise nach Deutschland bestehen, da die Schweiz von Deutschland weiterhin wie bislang schon als Risikogebiet, nicht aber als Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiet („Mutationsgebiet“) eingestuft wird, unterstreicht Andreas Jung. Damit würden die aktuellen Ausnahmeregelungen für die Grenzregionen und für Familienbesuche unverändert fortbestehen.

Aktuell bereite die Bundesregierung allerdings weitere Einreisebeschränkungen vor. Diese sollen nun Einreisen aus Virusvarianten-Gebieten („Mutationsgebieten“) betreffen, Einreisen aus einem „Risikogebiet“ wie der Schweiz wären demnach hiervon nicht betroffen. Gerade jetzt komme der grenzüberschreitenden Abstimmung von Maßnahmen besondere Bedeutung zu, mahnt Jung weiter. Die Schweiz habe etwa auf das Auftreten des mutierten Virus in St. Moritz mit Quarantänepflicht, Massentests und ausgeprägter Kontakt-Rückverfolgung reagiert, um es regional einzudämmen und eine Ausbreitung zu verhindern.

Unabhängig davon habe die Bundesregierung in den Beratungen mehrfach bestätigt, die Besonderheiten der Grenzregionen weiterhin zu berücksichtigen und an den Ausnahmen für den Grenzverkehr festzuhalten. Das halte ich für richtig und ich halte es für wichtig, dass weiterhin aufgrund der formalen Einordnung durch die Bundesregierung zwischen Virusvariantengebieten („Mutationsgebieten“, in denen das mutierte Virus grassiert) und anderen Gebieten (insbesondere „Risikogebiete“ wie die Schweiz und Frankreich) unterschieden und im Hinblick auf die Maßnahmen weiter differenziert wird.

Deshalb hat sich Andreas Jung dazu aktuell wie folgt positioniert: “Wenn in einer Region das mutierte Virus grassiert, muss konsequent gegen die Ausbreitung vorgegangen werden - auch mit strikten Reisebeschränkungen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob diese Region diesseits oder jenseits der Grenze liegt. Entscheidend müssen die Inzidenzen sein, nicht die Grenzen! Zur Eindämmung der Pandemie brauchen wir europäisch abgestimmte vergleichbare Regeln: Wir müssen auf grenzüberschreitende Strategien setzen statt auf harte Grenzschließungen. Das ist eine Lehre aus dem letzten Frühjahr. Die Zusammenarbeit hat seitdem wichtige Fortschritte gemacht, muss aber noch besser werden - etwa durch die Verknüpfung der Corona-Warn-App auch mit der Schweiz und mit Frankreich.”

Seit letztem Sonntag gilt auch bei Einreise nach Frankreich grundsätzlich eine Testpflicht. Die Regelung findet aber nur Anwendung auf Einreisen per Flugzeug und Schiff und nimmt die Grenzgänger ebenfalls aus.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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