Wahlkreisabgeordneter hat am Mittwoch dafür gestimmt
Jung steht hinter Infektionsschutzgesetz

Andreas Jung | Foto: Andreas Jung hat für das neue Infektionsschutzgesetz gestimmt, gab er am Mittwoch bekannt. swb-Bild: of
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Berlin/ Konstanz. Vor dem Bundestagsgebäude demonstrierten tausende, meist ohne Maske und Mindestabstand gegen die Einschränkung ihrer Grundrechte, so dass die Polizei mit Wasserwerfern und Pfefferspray die Demonstration auflöste und die wütende Menge auseinandertrieb. Drinnen im Bundestag wurde auch kontrovers diskutiert, rund um die Verabschiedung des Infektionsschutzgesetzes, das ganz im Corona-Modus vereits ab Donnerstag gültig ist, und mit 415 zu 236 Stimmen bei acht Enthaltungen mehrheitlich im Bundestag angenommen wurden und ebenfalls am Mittwoch im Eilverfahren auch durch den Bundesrat verabschiedet wurde. Andreas Jung hat dafür gestimmt, gab er danach bekannt.

Die momentane Situation sei für uns alle nicht einfach, so Jung. Es gebe für eine derartige Pandemie kein fertiges Drehbuch und keinen „Masterplan“, dem man einfach folgen könnte. "In sehr kurzer Zeit müssen fast alle Bereiche unserer Gesellschaft in den Blick genommen und gute Antworten entwickelt werden. Niemand geht mit diesen Fragen leichtfertig um. Eingriffe in unsere Grundrechte müssen dabei gerechtfertigt werden und sie müssen immer verhältnismäßig sein. Das erfordert bei jeder Regelung eine sensible Abwägung. Es ist Ausdruck der grundrechtlich verbürgten Meinungsfreiheit, dass man dabei zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann - genauso wie es Ausdruck unseres Rechtsstaats ist, dass alle Regelungen gerichtlich überprüft werden. Manche Maßnahmen wurden dabei in den letzten Monaten von den Gerichten aufgehoben, die überwiegende Zahl aber nicht", vertrat Jung zur namentlichen Abstimmung. Nach einer intensiven Debatte des Gesetzesentwurfs in der Öffentlichkeit und im Parlament und aufgrund der Erkenntnisse der Anhörung seien noch wichtige Konkretisierungen und Verbesserungen vorgenommen wurden, so Jung weiter.

Die Voraussetzung für das Ausrufen einer epidemischen Lage ist in der bisherigen Rechtslage in § 5 Abs.1 Infektionsschutzgesetz geregelt. Demnach ist ein Beschluss des Deutschen Bundestages erforderlich, weitere Anforderungen bestehen nach dem Gesetzeswortlaut bislang nicht. Hier sorgt für der neue Gesetzesentwurf für mehr Rechtsklarheit, indem Kriterien formuliert werden, unter denen der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen kann. Das ist dann der Fall, wenn die Weltgesundheitsorganisation eine solche Notlage ausruft und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit nach Deutschland droht oder wenn sich eine bedrohliche übertragbare Krankheit in Deutschland dynamisch auszubreiten droht oder ausbreitet. Beides lag allerdings vor, als wir am 25. März 2020 das Vorliegen der epidemischen Lage im Bundestag beschlossen haben.

Genauso wichtig wie die Feststellung einer epidemischen Lage nationaler Tragweite ist deren Aufhebung. Der Deutsche Bundestag kann ohne rechtliche Bindung jederzeit einen solchen Beschluss fassen. Ohne neuen Beschluss endet die epidemische Lage „automatisch“ am 31. März 2021. Corona-Verordnungen werden für Jung also nicht zum Dauerzustand. Sie seien die aktuelle und befristete Antwort, um in ernster Lage die Gesundheit der Menschen in Deutschland zu schützen. Wichtig ist für jung damit, dass hier die Rolle des Parlaments über das Gesetz verstärkt wird und die bisherige Praxis des Regierens per Dekret eingeschränkt werde. Den Parlamenten werde über das Gesetz mehr macht zurück gegeben.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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