Jetzt ist Besuch nur noch nach der »2G plus«-Regelung möglich / Besuchsverbot in Stockach
Kliniken des GLKN verschärfen Besucherregelung

Klinik Corona | Foto: Die Kliniken des GLKN setzen ab Samstag weitere Besuchseinschränkungen mit der 2G-plus-Regelung um. swb-Bild: of/Archiv
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Kreis Konstanz. Angesichts der aktuellen Corona-Infektionszahlen im Land wird in den Akutkliniken des GLKN ab Samstag, 27. November 2021, die 1-1-1-Besucherregelung um die 2G-plus-Regelung ergänzt, wurde aktuell durch die Pressestelle mitgeteilt. Das bedeutet: Es ist pro Patient pro Tag nur noch ein geimpfter oder ein genesener Besucher zulässig.

Die Besucher müssen nun zudem entweder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder mindestens einen negativen PoC-Antigen-Test vorweisen, dessen Ergebnis nicht älter als 24 Stunden sein darf. Testmöglichkeiten sind vor Ort nicht gegeben. Für Singen wird auf die örtlichen Teststationen in der Stadt verwiesen, die nur zum Teil am Wochenende präsent sind. In Radolfzell haben die Teststationen am Seetorplatz wie das Drive-in am Messeplatz auch am Wochende geöffnet, so die Homepage der Stadt Radolfzell. In Konstanz wird neben weiteren auch ein Testzentrum am Klinikum angeboten, für das man sich anmelden sollte.

Das Tragen einer FFP2-Maske ist im gesamten Klinikum, auch im Krankenzimmer, vorgeschrieben.

»Zum Schutz der Patientinnen und Patienten und unserer Mitarbeitenden sehen wir uns vor dem Hintergrund der aktuellen Lage leider dazu gezwungen, die Regelung für Besuche weiter zu verschärfen«, erklärt Bernd Sieber, Vorsitzender der Geschäftsführung, und bittet gleichzeitig die Bevölkerung um Verständnis für diese Maßnahme. Das Betreten der Kliniken ist auch ausdrücklich nur über die Haupteingänge gestattet.

Besuchsverbot im Krankenhaus Stockach erlassen

Im Krankenhaus Stockach als eigenständige Einrichtung wurde inzwischen ein Besuchsverbot erlassen, informiert die Homepage des Krankenhauses. Besuche könnten nur in besonderen Fällen in Absprache mit dem behandelnden Arzt genehmigt werden. Die Besucher müssen dann entweder einen zertifizerten Antigentest (24 Stunden) oder einen PCR-Test (48 Stunden) vorweisen können. Auch dort gilt im ganzen Haus die FFP2-Maskenpflicht.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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