Gesetzentwurf für mehr Artenvielfalt soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden
Mit Weiterentwicklung von „Rettet die Bienen“ auf der Zielgeraden

Symbolbild | Foto: Symbolbild

Stuttgart/ Kreis Konstanz. Die grün-schwarze Koalition hat nach Aussage der beiden regionalen Landtagsabgeordnetinnen am Mittwoch im Landtag einen entscheidenden Schritt für mehr Natur- und Umweltschutz in Baden-Württemberg gemacht. „Mit einem Gesetz für mehr Artenvielfalt im eigenen Garten, im öffentlichen Raum und in der Landwirtschaft sind wir auf der Zielgeraden“, informierten die grüne Landtagsabgeordnete Nese Erikli undihre Kollegin Dorothea Wehinger in gelichlautenden Medienmitteilungen. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause im Landtag verabschiedet werden.

Nach längerer Debatte, die beide Abgeordnetinnen auch im ihrem Wahlkreis regelmäßig begleitet und moderiert hatten, haben sich die Landesregierung und der Trägerkreis des Volksbegehrens – von Naturschutzverbänden bis zu Landnutzungsverbänden – auf eine Weiterentwicklung von „Rettet die Bienen“ verständigt.

Jetzt wurde ein entsprechender Gesetzentwurf für mehr biologische Vielfalt in den Landtag eingebracht und dort von den Fraktionen umfassend diskutiert. „Eine intakte Natur ist die Lebensgrundlage für uns, unsere Kinder und Enkel. Wir Grüne setzen uns deshalb dafür ein, dass es auch in Zukunft genügend Vögel, Bienen und Insekten in unseren Gärten und auf unseren Feldern gibt“, so die Konstanzer Abgeordnete Nese Erikli. „Der Gesetzentwurf stärkt den Arten- und Naturschutz in Baden-Württemberg und setzt bundesweit Standards. Gleichzeitig schaffen wir eine Zukunftsperspektive für die Landwirtschaft", ergänzt Dorothea Wehinger.

Wenn das Gesetz vom Landtag verabschiedet wird, werden sowohl in den Städten als auch auf dem Land verschiedene Maßnahmen ergriffen. Im Gesetz wird rechtlich klargestellt, dass Schottergärten verboten werden und die Lichtverschmutzung durch Beleuchtung im Außenbereich reduziert werden muss. Garten- und Parkflächen der öffentlichen Hand sollen künftig insektenfreundlich gepflegt und der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel in Privatgärten in besonders sensiblen Gebieten untersagt werden

Zusätzlich soll der Anteil des Ökolandbaus bis 2030 auf 40 Prozent anwachsen, auf Landesflächen wird biologischer Anbau vorgezogen. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln soll auf 40 bis 50 Prozent der Gesamtmenge reduziert werden. Ab 1. Januar 2022 ist der Einsatz aller Pestizide in Naturschutzgebieten verboten – mit Ausnahmeregelungen, beispielsweise für die Weinbaulagen mit Trockenmauern. Das Land geht auf landeseigenen öffentlichen Grünflächen mit gutem Vorbild voran und wir dort künftig keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel mehr einsetzen. Außerdem will das Land einenlandesweiten Biotopverbund auf 15 Prozent der Landesfläche bis 2030 aufbauen.Zusätzlich werden Streuobstbestände ab einer Größe von 1500 Quadratmeter – was etwa der Größe eines Gartens entspricht – künftig strenger geschützt.

„Seit dem Start der grünen Landesregierung stehen Natur- und Artenschutz ganz oben auf der politischen Agenda, und auch im Haushalt haben wir die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung der Eckpunkte geschaffen“, so Erikli und Wehinger abschließend. Das Land unterstützt mit dem Sonderprogramm Biologische Vielfalt (18 Millionen Euro jährlich) die Artenvielfalt. Parallel haben sich seither die biologisch bewirtschafteten Flächen im Land verdoppelt und die Mittel für Naturschutz verdreifacht

Zusätzlich zu den regulär im Haushalt vorgesehenen Mitteln zur Stärkung des Natur- und Artenschutzes hat die Landesregierung weitere Mittel in Höhe von über 60 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2020/2021 bereitgestellt. Diese Mittel dienen unter anderem dem Ausbau des Biotopverbunds, der Pflege von Streuobstbeständen, der Investitionsförderung in der Landwirtschaft, der Umsetzung des Aktionsplans „Bio aus Baden-Württemberg“ oder umfangreichen Beratungsangeboten in den Bereichen Pflanzenschutz und Ökolandbau.

So gehts weiter: Nach der ersten Beratung wird der Gesetzentwurf zur „Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz“ (Drucksache 16/8272) an den Landwirtschafts- und an den Umweltausschuss überwiesen. Die Ausschüsse tagen zu dem Entwurf jeweils am 15. und 16. Juli im Landtag. Nachdem sich die Ausschüsse damit befasst haben, wird der Gesetzentwurf zur zweiten Lesung an das Parlament überwiesen und soll dort noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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