Polizei kündigt deutlich erhöhte Präsenz an Christi Himmelfahrt mit »Bollerwagen-Kontrollen« an
»Vatertag« bitte ohne Bollerwagen oder Grillpartys

Vatertag Bollerwagen | Foto: Für Bollerwagentouren konnte es am Vatertag dicke Knöllchen geben. swb-Bild: Archiv
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Kreis Konstanz. »Verhalten Sie sich so, dass die Polizei auch am diesjährigen Vatertag in Zeiten der Corona Pandemie nicht gegen Sie einschreiten und Ihre Feier stören muss« - dies ist der dringende Appell des Polizeipräsidiums Konstanz für den diesjährigen Christi Himmelfahrts Feiertag am Donnerstag.

Sicher wird das voraussichtlich schöne Wetter am Vatertag viele nach draußen ziehen. Längst ist aber klar, dass in diesem Jahr durch die Corona-Pandemie nichts ist, wie früher - so eben auch nicht die bisher üblichen Feiern zu Christi Himmelfahrt mit den beliebten "Vatertags-Ausflügen".

Verhaltensweisen, die ein mögliches Abstandsgebot gefährden, sind untersagt. Hiervon betroffen sind insbesondere Gruppenbildungen, Picknick oder Grillen im Freien, größere Fahrradgruppen oder auch die traditionellen "Bollerwagentouren". Diese müssen aufgrund der Ansteckungsgefahr ausfallen.

Bei der Planung des Feiertages muss zwingend an den Infektionsschutz gedacht werden, mahnt die Polizei. In jedem konkreten Einzelfall werden die eingesetzten Beamtinnen und Beamten prüfen, ob ein Ansprechen der Personen ausreichend ist, ein Platzverweis ausgesprochen werden muss oder die Einleitung eines empfindlichen Bußgeldverfahrens erforderlich wird.

Das Polizeipräsidium Konstanz wird die Präsenz für die Überwachung und Einhaltung der Ge- und Verbote eingesetzten Kräfte nochmals deutlich spürbar erhöhen und bei festgestellten Verstößen gegen die Hygieneverordnungen und das Abstandsgebot beziehungsweise das Kontaktverbot konsequent vorgehen, kündigt sie an.

Derzeit gilt: der Aufenthalt im öffentlichen Raum, also auch auf allen öffentlichen Wegen und Plätzen, ist bis zum 5. Juni nur alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Haushalts gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Außerhalb des öffentlichen Raums, also beispielsweise auf dem Privatgrundstück, im Garten oder in einer Wohnung, sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen von jeweils mehr als fünf Personen bis zum 5. Juni verboten. Ausgenommen hiervon sind Personen, welche in gerader Linie verwandt sind (Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder)sowie Geschwister und deren Kinder oder Personen, die dem gleichen Hausstand angehören.

Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gibt es unter www.baden-wuerttemberg.de/en/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Auch auf die besonderen Regelungen im Zusammenhang mit Gottesdiensten und anderen religiösen Veranstaltungen wird hingewiesen unter https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Religioese+Angelegenheiten

»Helfen Sie auch den eingesetzten Beamtinnen und Beamten Ihnen einen schönen Vatertag zu gönnen, der nicht mit einem für Sie empfindlichen Bußgeld endet«, so die Medienstelle des Polizeipräsidium am Mittwoch.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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