Neben Fund wurden 156 Blutproben negativ getestet
Weiteres Pferd an Virus erkrankt

Pferd Virus | Foto: Der vom Landkreis eingerichtete Sperrbezirk. swb-Bild: Landratsamt Konstanz
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Engen. Bei den durchgeführten Untersuchungen hinsichtlich der „Ansteckenden Blutarmut der Einhufer“ (Equine Infektiöse Anämie) ist bei einem weiteren Pferd in Engen-Anselfingen das Virus festgestellt worden. Dies hat das Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems am heutigen Donnerstag mitgeteilt.

Vor einer Woche war das tödliche Pferde-Virus bei zwei Tieren ebenfalls in Engen-Anselfingen auf einem benachbarten Hof festgestellt worden. Insgesamt sind damit im Landkreis Konstanz drei Fälle der Pferdekrankheit bekannt.

In den vergangenen Tagen hat das Veterinäramt sämtliche Pferde innerhalb des Sperrbezirks sowie an zwei Kontaktbetrieben außerhalb untersucht. Bis auf den oben genannten Fall waren alle 156 Blutproben negativ. Der innerhalb des Gebiets der Stadt Engen angeordnete Sperrbezirk wurde aufgrund des neuen Virus-Falls durch das Veterinäramt erweitert.

Im Sperrbezirk müssen sämtliche Einhufer (u.a. Pferde und Esel) im Stall gehalten werden. Ohne Genehmigung der Veterinärbehörde dürfen sie auch nicht aus dem Sperrbezirk gebracht werden. Zudem sind Ausstellungen und Veranstaltungen mit Einhufern untersagt. Die Sperrmaßnahmen dürfen frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, wenn eine Wiederholungsuntersuchung aller Pferde im Sperrbezirk stattgefunden hat und die Befunde negativ waren.

Da die Erkrankung unheilbar ist, müssen infizierte Tiere getötet werden. Auf den Menschen oder Heimtiere kann das Virus nicht übertragen werden. Die Virusübertragung zwischen den Einhufern erfolgt hauptsächlich durch blutsaugende Insekten wie Bremsen, Stechfliegen oder Stechmücken. Direkte Übertragungen von Tier zu Tier sind eher selten.

Erkrankte Tiere zeigen oft nur allgemeine Symptome. Dazu zählen blasse Schleimhäute, Schwäche, Gewichtsverlust, Fieber – oft auch in wiederkehrenden Schüben - oder Futterverweigerung, außerdem Blutungen auf den Schleimhäuten, Ödeme, Fehlgeburten und unkontrollierte Bewegungen. Infizierte Tiere bleiben lebenslang Virusträger und stellen potentielle Infektionsquellen dar.

Tiere mit unklaren Krankheitszeichen (z.B. therapieresistentes Fieber, Apathie) sollten sofort dem Hoftierarzt vorgestellt werden. Bei Seuchenverdacht muss das Landratsamt Konstanz, Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, informiert werden.

Die Allgemeinverfügung, mit der der erweiterte Sperrbezirk festgelegt wurde, ist im Internet auf der Homepage des Landratsamts Konstanz unter www.LRAKN.de (Amtliche Bekanntmachungen) einzusehen. Für weitere Fragen steht das Landratsamt Konstanz, Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, unter Tel. 07531 800-2099 zur Verfügung.

- Stefan Mohr

Autor:

Redaktion aus Singen

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