Pandemie-Sonderregel läuft sehr kurzfristige schon zum 1. September aus
Für Arbeitlslosenmeldung wieder persönliches Erscheinen nötig

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Kreis Konstanz. Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten Bürgerinnen und Bürger sich ausnahmsweise seit letzem März telefonisch oder online arbeitslos melden. Ab dem 1. September 2021 müssen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen. Darüber informierte auch die Agentur für Arbett Konstanz-Ravensburg.

Das heißt: Es ist nur noch bis zum 31. August 2021 möglich, sich auf alternativen Wegen (telefonisch oder online) arbeitslos zu melden. Ab dem 1. September 2021 ist die persönliche Arbeitslosmeldung ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Diese Regelung gilt verbindlich bundesweit.

„Wir freuen uns, nun wieder in größerem Umfang persönlich für unsere Kundinnen und Kunden da zu sein“, sagt Jutta Driesch, Chefin der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Dennoch sollen auch wegen der andauernden Pandemie längere Wartezeiten oder ein hohes Kundenaufkommen vermieden werden. „Es ist ratsam, für Beratungsgespräche und die persönliche Arbeitslosmeldung vorher über die gebührenfreie Hotline 0800 4 555500 einen Termin zu vereinbaren. Wir wollen weiterhin achtsam sein und die Gesundheit der Kundinnen und Kunden, aber auch unserer Beschäftigten schützen. Selbstverständlich gelten in unseren Häusern die empfohlenen Abstands- und Hygieneregeln“, so Jutta Driesch. „Über Änderungen, beispielsweise bei einer erneuten Verschlechterung der pandemischen Lage, werden wir die Öffentlichkeit umgehend informieren.“
Informationen hierzu finden sich immer aktuell auf der Homepage der Arbeitsagentur unter www.arbeitsagentur.de/vor-ort/konstanz-ravensburg/startseite.

Identifizierungsverfahren Selfie-Ident läuft aus

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hatte seit Mitte des vergangenen Jahres ein Online-Identifizierungsverfahren angeboten, das sogenannte Selfie-Ident-Verfahren. Damit konnten sich Kundinnen und Kunden online identifizieren und mussten sich nicht zwingend persönlich arbeitslos melden. Das Verfahren steht noch bis zum 30. September 2021 zur Verfügung - aber nur für Kundinnen und Kunden, die sich bis zum 31. August 2021 telefonisch oder online arbeitslos melden.

Ein neues Online-Identifizierungsverfahren für Kunden mit neuem Personalausweis ist ab dem 01.01.2022 geplant.

- Redaktion

Autor:

Redaktion aus Singen

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