Neue Corona-Verordnung will mit 2G und Sanktionen die Impfzahlen steigern
Für Ungeimpfte wird es bald ungemütlich

Ungeimpfte | Foto: Den Satz kennt man noch von Metzgereien, wo früher darum gebeten wurde, die Hunde draußen zu lassen. Bei einer Auslastung von 390 mit Covid-19-Patienten belegten Intensivbetten im Land oder einer Hospitalisierungsinzidenz von 12 auf 100.000 Einwohner, gäb
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  • Foto: Den Satz kennt man noch von Metzgereien, wo früher darum gebeten wurde, die Hunde draußen zu lassen. Bei einer Auslastung von 390 mit Covid-19-Patienten belegten Intensivbetten im Land oder einer Hospitalisierungsinzidenz von 12 auf 100.000 Einwohner, gäb
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Kreis Konstanz. Eine neue Corona-Verordnung, die vor allem Ungeimpfte betrifft, wollen die Landesregierung und das Gesundheitsministerium nun am Mittwochabend veröffentlichen. Mit einer »G2«-Regelung hätten dann ungeimpfte Personen nur noch sehr wenige Möglichkeiten, am öffentlichen Leben teilzunehmen.

Bereits aufs Wochenende war die neue Verordnung angekündigt gewesen, die in Deutschland derzeit als der schärfste Umgang mit Ungeimpften bezeichnet wird.
Weil aber das neue Bundesinfektionsschutzgesetz erst am Freitag den Bundesrat passierte, gab es eine Verschiebung, die freilich viele beunruhigte. Einige Details wurden schon im Vorfeld bekannt und auch die Begründung. Gesundheitsminister Manne Lucha will vor allem eines: die Wiederholung des zweiten Lockdowns vom letzten Herbst verhindern, wie er am Freitag noch deutlich machte.

Nach dem bisher veröffentlichten Stand dieses Teils der Verordnung kommen damit aber auch deutlich ungemütliche Zeiten auf alle zu, die sich bislang nicht impfen ließen.
Sind also 250 der Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt, die einen schweren Krankheitsverlauf haben, oder beträgt die Hospitalisierungsinzidenz 8 von 100.000 Einwohnern, dann setzt das Land eine sogenannte »Warnstufe« ein. Bei der würde in den Bereichen des öffentlichen Lebens, wo man bislang ohne geimpft oder genesen zu sein, sich noch mit einem negativen Schnelltest Zugang verschaffen konnte, also zum Beispiel in der Innengastronomie, für Kultur- oder Theaterveranstaltungen, fürs Kino, Fitnesscenter oder ähnliches, dann ein viel aufwändigerer PCR-Test nötig sein, teilte das Gesundheitsministerium auf Nachfrage des Wochenblatt mit.
Würde die Zahl der belegten Intensivbetten weiter steigen auf 390, oder die Hospitalisierungsinzidenz auf 12 pro 100.000 Einwohner, dann würde das Land die sogenannte »2G«-Regel einsetzen. Danach hätten für viele Bereiche des öffentlichen Lebens nur noch Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Nachweis Zugang. Die Regeln gelten als die bisher schärfsten in Deutschland.

Konsequenzen auch am Arbeitsplatz

Ab Donnerstag, hat das Land auch arbeitsrechtliche Konsequenzen gesetzt: wer als ungeimpfter nun wegen Covid-19 in Quarantäne gehen muss, bekommt keine Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz mehr, gab Manne Lucha am Dienstag bekannt. Schließlich habe jeder Einwohner des Landes bis zum 15. September die Möglichkeit gehabt, sich impfen zu lassen, begründet der Minister auch diesen harten Schritt.

Bezüglich des Impfstatus gibt es derzeit auch heftige Kontroversen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften. Der Verband Südwestmetall vertritt den Standpunkt, dass die Mitarbeitenden Auskunft darüber geben sollten, ob sie geimpft sind oder nicht. Das ist bereits bei Mitarbeitenden zum Beispiel in Gesundheitsberufen möglich wegen deren besonderer Exponierung und Gefährdung. Die IG-Metall Ulm lehnt dies mit Verweis auf den Datenschutz ab und befürchtet eben zu viel Druck auf Ungeimpfte dadurch.

Gastronomen blicken in Glaskugel

Auswirkungen hätte die neue Verordnung sicher auf den Bereich Gastronomie. Dort ist man freilich schon mit erheblichem Personalaufwand durch die »3G«-Regel trainiert in diesen Dingen, der Unterschied zu »2G« wäre nicht groß, denn Kontrollen gibt es ja ohnehin und die verschiedenen Systeme zur Kontaktverfolgung. Wie groß die Zahl derer ist, die dann als Gäste wegbleiben weil für sie dann die Kosten eines PCR-Tests, der ab dem 11. Oktober gar nicht mehr kostenlos angeboten wird, in keinem Verhältnis zum Aufenthalt im Restaurant stehen, oder bei der Alarmstufe eben draußen bleiben müssten, könne man derzeit nicht prognostizieren, sagt Ines Kleiner von der Dehoga-Geschäftsstelle Konstanz. Das werde sich erst herauskristallisieren, wenn die Verordnung auch angewendet werde. »Und der Winter ist noch lang«, verweist sie auf die Erfahrung aus dem letzten Jahr.

Ungewissheit für die Kultur

Kultur und Tourismus Singen als Betreiber der Stadthalle, die ab Oktober nach dem Auszug des Kreisimpfzentrum ihre Saison starten möchte, hatte bisher noch keine Erfahrung mit den »3G«-Regeln sammeln können. Man werde auch in Absprache mit den Fremdveranstaltern vor der Gebäudekante kontrollieren, könne bei den Abonnenten aber schon auf deren Kontaktdaten setzen. Da ja viele Veranstaltungen über den Vorverkauf laufen und im milderen Falle Ungeimpfte sich dann vorab testen lassen müssten, oder im schlimmeren Falle gar nicht kommen dürften, will die Stadthalle eine Option zur Umbuchung einführen, wie Geschäftsführer Roland Frank auf Anfrage des Wochenblatt sagte. Die erste Veranstaltung der Saison, der Auftritt des Comedy-Stars Kaya Yanar am 3. Oktober, der ursprünglich am 20. November letzten Jahres geplant gewesen war, ist zum Beispiel ausverkauft. Ob unter veränderten Rahmenbedingungen dann viele Karten zurück gegeben werden müssten, könnte man vorher nicht abschätzen. Insgesamt sieht Roland Frank allerdings den Anteil Ungeimpfter für sein Publikum als nicht sehr groß ein. »Das sind ja Menschen die die Kultur erleben wollen und dafür auch ihren Beitrag leisten«, zeigt er sich zuversichtlich.
Auch beim Theater Konstanz zeigt man sich optimistisch. Die Erfahrung und das Wissen um den Aufwand der »3G«-Regelung habe man dort aus dem Sommertheater auf dem Münsterplatz sammeln können – und dass sich da die Menschen für die Kultur bereit gezeigt hätten, sich und andere zu schützen. Allerdings wisse man auch nicht, wie hoch der Anteil Ungeimpfter gewesen sei, da das eben dem Datenschutz unterliegt.

Für viele ist die Frage offen, was zum Beispiel mit den Weihnachtsmärkten in der Region ist. Abgesagt sind sie noch nicht, aber auch noch nicht angesagt. Die Radolfzeller Aktionsgemeinschaft macht sich derzeit gute Hoffnung auf die Durchführung, in Singen soll Ende September beraten werden, wie man verfahren wird. »Der Aufwand wird gewaltig, denn die Besucher müssten ja überprüft werden«, so Claudia Kessler-Franzen von Singen aktiv.

Singener Stadtlauf nur virtuell

Im Juli konnte für die 6. Auflage des Volksbank-Stadtlaufs, der schon vom Juli auf den 24. Oktober verschoben wurde, noch grünes Licht gegeben werden durch Schirmherr und OB Bernd Häusler und Volksbank-Vorstand Daniel Hirt. Die jüngsten Entwicklungen haben dem Vorhaben nun doch eine Menge Steine in den Weg gelegt. »Nach einer Besprechung am letzten Freitag haben wir uns dazu entschieden, dass der Stadtlauf wie im letzten Jahr nochmals aus Sicherheitsgründen virtuell stattfinden soll, gab es auf Anfrage bei der Gestalterbank Offenburg-Villingen zu erfahren. Derzeit gäbe es einfach zu viele Unabwägbarkeiten. Da es zum einen eine Sportveranstaltung sei, aber auch ein öffentlicher Event, müsse damit gerechnet werden, dass mindestens beim Start alle Teilnehmer wegen fehlender Abstände eine Maske tragen müssten. Da man wohl Teilnehmer wie Gäste kontrollieren müsste und die Gastronomie durch den Stadtturnverein Singen in dem Rahmen nicht bewältigt werden könne, müsse man von einer Präsenzveranstaltung Abstand nehmen, gab es zu erfahren. Der Stadtlauf soll nun vom 16. bis 24. Oktober virtuell durchgeführt werden, so wie im letzten Jahr auch schon. Auch der traditionelle Stadtlauf Villingen könne deshalb in Präsenz auch nicht stattfinden. Der Erlös des Singener Volkslaufs soll in diesem Jahr den Bürgervereinen in den Singener Stadtteilen Hausen, Beuren und Überlingen am Ried zugute kommen, konnte aber inzwischen bekannt gegeben werden.
Wie unterschiedlich der Umgang mit der Pandemie ist, zeigt sich im Grenzgebiet besonders deutlich: Am ersten Septemberwochenende konnte in Schaffhausen der Altstadtlauf fast ohne Einschränkungen durchgeführt werden, an diesem Wochenende steigt bei Ramsen das »Hegau Bike Race« für Mountainbiker am Rauhenberg.

Ausnahmen für Nicht-Impffähige

Bei aller Härte der Ankündigung: Das Gesundheitsministerium betonte immer wieder, dass es für jene, die sich nicht impfen lassen können Ausnahmeregeln geben soll, sie also zum Beispiel über Antigen-Schnelltests Zugang zu Veranstaltungen wie auch zu Innengastronomie behalten sollen.
Ein nicht zu unterschätzender Anteil der Bevölkerung kann sich Aufgrund von Vorerkrankungen und wegen anderer gesundheitlicher Risiken nicht impfen lassen, zum Beispiel nach Chemotherapien, wie Leser dem Wochenblatt auch immer deutlich machten.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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