SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Lina Seitzl begrüßt grünes Licht vom BVerfG für einrichtungsbezogene Impfpflicht
»In allen medizinisch-pflegerischen Berufen eine besondere Verantwortung«

SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Lina Seitzl | Foto: SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Lina Seitzl // swb-Bild: SPD - Christian Baranowski
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Konstanz. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Lina Seitzl begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), einen Eilantrag gegen die Umsetzung der einrichtungsbezogene Impfplicht abzulehnen. Dies teilte das zuständige Wahlkreisbüro in Konstanz am Nachmittag den Medien mit.

»Gerade die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen haben täglich enge und intensive Kontakte zur vulnerablen Personengruppe. Für diese ist das Risiko eines schweren oder lebensbedrohlichen Verlaufs bei einer Infektion mit dem Corona-Virus sehr hoch. Daraus wächst für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen medizinisch-pflegerischen Berufen eine besondere Verantwortung«, betont Seitzl.

Die Abgeordnete sieht die Bundesländer nun in der Pflicht dieses Bundesgesetz auch umzusetzen. Laut Seitzl sei dabei wichtig, zeitgleich deutliche Verbesserungen für die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu erarbeiten. »Um eine effektive Eindämmung von Corona zu erreichen und die Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden, muss es weiterhin Ziel sein die Impfquote in der erwachsenen Bevölkerung zu steigern«, führt die Abgeordnete weiter aus.

Um immer weitere Einschränkungen durch eine vierte, fünfte oder sechste Corona-Welle vermeiden zu können, sei, über die einrichtungsbezogene Impfpflicht hinaus, auch die Einführung einer Allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren daher nicht vermeidbar.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde im Dezember von Bundesrat und Bundestag beschlossen, um besonders vulnerable Gruppen besser zu schützen. Am Freitag, den 11. Februar hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Antrag im Eilverfahren abgelehnt, der die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Pflege-und Gesundheitspersonal vorläufig außer Kraft setzen wollte. Die Impfpflicht im Gesundheitswesen kann somit aus rechtlicher Sicht wie geplant ab Mitte März umgesetzt werden. Die Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit im eigentlichen Verfahren steht noch aus.

Autor:

Anja Kurz aus Engen

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