Fortschreibung durch Regionalverband vorgestellt
Wenig Freiräume für weitere Windnutzung im Landkreis

Eine der Windkraftanlagen von Verenafohren in 2017. Weitere Anlagen sind bislang noch nicht umgesetzt worden. | Foto: of/ Archiv
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  • Eine der Windkraftanlagen von Verenafohren in 2017. Weitere Anlagen sind bislang noch nicht umgesetzt worden.
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Waldshut/Kreis Konstanz. Am Dienstag, 30. Januar, beriet der Planungsausschuss des Regionalverbandes Hochrhein-Bodensee erstmalig die erweiterte Gebietskulisse für die Windenergie für die Region. „Wir haben für die Windenergie gänzlich neue rechtliche Rahmenbedingungen. Ich freue mich, dass wir nach intensiver Planungsarbeit schon jetzt ein Konzept für die Region Hochrhein-Bodensee vorstellen können, mit dem wir diese umsetzen. Künftig kann die räumliche Steuerung der Windenergieanlagen nur noch mit dem Regionalplan geleistet werden. Unter einer Bedingung: dass wir das von Bund und Land gesetzte Flächenziel erfüllen. Ansonsten gäbe es keine Steuerung mehr. Dieser Verantwortung wollen wir gerecht werden, sodass auch künftig die Menschen in der Region Klarheit darüber haben, wo Windenergie entstehen kann und wo nicht. Ich freue mich, dass uns der Planungsausschuss heute mit übergroßer Mehrheit grünes Licht für das weitere Verfahren gegeben hat!“, so der Vorsitzende des Regionalverbands Dr. Martin Kistler nach der Sitzung.

Das nun vorgestellte Planungskonzept beinhaltet 53 Vorranggebiete für die Windenergie in den Landkreisen Lörrach, Waldshut und Konstanz mit insgesamt 7.503 ha Fläche, die einen Stromertrag von 190 W/qm oder mehr ermöglichen, im Mittel sind es nach den Erhebungen 213 W/qm.  Im Landkreis Konstanz ist die Zahl möglicher neuer Standorte freilich überschaubar, Mühlingen und Hohenfels können am ehesten in Frage kommen.

Die Gebiete umfassen schon bestehende Windparks, derzeit in Vorbereitung befindliche Projekte und zusätzliche Flächen für den künftigen Windenergieausbau. Aufgrund der Topographie in der Region zwischen Basel und Konstanz eignen sich insbesondere die Höhenzüge für die Windenergie. Das Planungsteam beim Regionalverband hat regionsweit nach einheitlichen Kriterien zur Windausbeute, den Siedlungsgebieten, den Infrastrukturen, dem Landschaftsbild, Natur- und Artenschutz und vielen mehr die nun vorliegende Gebietskulisse entwickelt.

„Insgesamt führen die Topographie, die vergleichsweise dichte Besiedlung sowie die hochwertigen Naturräume dazu, dass die Planungsspielräume für die Region Hochrhein-Bodensee eher eng sind. Uns war es wichtig, Mensch und Natur gleichermaßen vor Überlastungen zu schützen und sind froh, dass das mit dem vorliegenden Konzept gut gelungen ist“, erläutert Dr. Kistler die grundsätzliche Planungsleitlinie des Verbands.

Nach den neuen bundes- und landesrechtlichen Regelungen kann die Windenergie nur noch unter der Bedingung gesteuert werden, dass im Regionalplan Gebiete von mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche für die Windenergie gesichert werden. Dann entfällt außerhalb dieser Gebiete die Genehmigungsfähigkeit für Windenergieanlagen. Gibt es keine entsprechende Regionalplanung, erlaubt das Bundesrecht keine Steuerung mehr, auch nicht mehr durch die bislang zuständigen Kommunen. Dann könnten Windkraftanlagen theoretisch überall gebaut werden, wo sie Erfolg versprechen würden.

Die Festlegung als Vorranggebiet im Regionalplan ermöglicht die Umsetzung von Windprojekten erst mal im Grundsatz.  Anzahl, Standorte, Typ und Höhe der Windenergieanlagen, notwendige Erschließungs- und Ausgleichsmaßnahmen und viele weitere Einzelheiten werden erst später auf Ebene der Projekte geplant und geprüft. Diese Prüfung erfolgt in einem Genehmigungsverfahren, in dem auch die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen zum Beispiel zum Lärmschutz oder Artenschutz für das konkrete Projekt überprüft wird. Auch nach den Ankündigungen zur Beschleunigung der Genehmigung solcher Vorhaben, bei Windkraft wie Photovoltaik, werden auch weiterhin dafür Jahre benötigt.

Der Beschluss des Planungsausschusses war nun auch erst der erste Schritt für den Beschluss der Anhörung durch die Verbandsversammlung, voraussichtlich im März. Nach der Finalisierung der Unterlagen startet dann die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, der Kommunen und vieler weiteren Behörden und Institutionen. Die Rückmeldungen aus dem Anhörungsverfahren werden dann in den Entwurf eingearbeitet.
Die Menschen in der Region haben dann Gelegenheit, sich zur Planung, den einzelnen Gebieten und zur Umweltprüfung zu äußern. Die Ergebnisse der Anhörung fließen dann wiederum in den Planentwurf ein.

Quelle: Regionalverband Hochrhein-Bodensee

Autor:

Presseinfo aus Singen

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