Die Stadt Radolfzell hat eine weitere Allgemeinverfügung erlassen
Betretungsverbot für Gemeinschaftsunterkünfte

Rathaus Radolfzell | Foto: Wie die Pressestelle des Radolfzeller Rathauses mitteilte gilt ab sofort auch ein Betretungsverbot für Gemeinschaftsunterkünfte. swb-Bild: dh
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Radolfzell. Die Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende in Radolfzell dürfen seit Montag von Menschen, die dort nicht untergebracht sind, nicht mehr betreten werden, teilt die Stadtverwaltung Radolfzell mit. Das Betretungsverbot gelte zudem für Personen, die in den Gemeinschaftsunterkünften beruflich tätig sind. Ausnahmen von dieser Regelung sind möglich und können insbesondere für Ärzte, Geistliche oder Handwerker gewährt werden.

Dem Verbot liegt eine Allgemeinverfügung zugrunde, die auf der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 beruht. Die Allgemeinverfügung orientiert sich an der Dauer der Landesverordnung und ist zunächst bis einschließlich 15. Juni befristet. Zuwiderhandlungen gegen das Betretungsverbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können zudem mit einem Bußgeld geahndet werden, so die Mitteilung der Stadt. Auf der Internetseite der Stadtverwaltung ist die Allgemeinverfügung einsehbar: www.radolfzell.de/bekanntmachungen

- Dominique Hahn

Autor:

Redaktion aus Singen

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