Der Protest auf dem Allensbacher Bahnsteig hat offensichtlich gewirkt
Es bleibt wie es ist bei den Bahnsteigen im Kreis

Bahnsteig Allensbach | Foto: Auf dem Bahnhof Allensbach demonstrierte Landrat Frank Hämmerle am 9. Mai im Beisein des Bundestagsabgeordneten Andreas Jung den Unfug Bahnsteige auf 76 Zentimeter erhöhen zu wollen. swb-Bild: of
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Kreis Konstanz. Die Bahnsteige im Landkreis Konstanz werden auch künftig eine Höhe von 55 cm über Schienenoberkante (SO) behalten. Darüber hat der Bundestagsabgeordnete Andreas Jung (CDU) Landrat Frank Hämmerle in einem Schreiben informiert. Jung hatte sich beim Bundesverkehrsministerium und bei der Deutschen Bahn AG für eine Beibehaltung der bisherigen Bahnsteighöhe eingesetzt - nach einem Ortstermin auf dem Allensbacher Bahnhof, bei dem eine geforderte Erhöhung als Schildbürgerstreich bezeichnet wurde.

Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur hatte vor einiger Zeit angekündigt, die in der Eisenbahnbundesordnung (EBO) festgelegte Regelhöhe für Bahnsteige mit 76 Zentimetern über Schienenoberkante (SO) einheitlich umsetzen zu wollen. Der Konzernbevollmächtigte der Deutschen Bahn in Baden-Württemberg habe nun jedoch „versichert, dass es bei den Bahnhöfen auf der seehas-Strecke auch künftig bei der Höhe von 55 cm über SO bleibe und definitiv keine weiteren Anforderungen hinsichtlich einer Erhöhung auf 76 cm über SO zu erwarten seien“, schreibt Jung in seinem Brief an den Landrat.

Da in Baden-Württemberg und in der Region die meisten Bahnsteige des Nahverkehrs über eine Höhe von maximal 55 Zentimetern verfügen und Züge mit entsprechender Einstiegshöhe eingesetzt werden, wäre eine Umsetzung der Regelhöhe von 76 Zentimetern mit erheblichen Folgekosten und Nachteilen hinsichtlich der Barrierefreiheit verbunden gewesen.

„Ich bin erleichtert, dass von Seiten der Bahn nun Entwarnung gegeben wurde. Nachdem bereits die Bahnsteige einiger Haltestellen auf 55 cm erhöht und somit an die Einstiegshöhe der dort eingesetzten Züge angepasst wurden, wäre es absoluter Unsinn, nochmals Millionen in eine weitere Erhöhung zu investieren“, betont der Landrat, „Ganz besonders danke ich unserem Bundestagsabgeordneten Andreas Jung und allen politischen Mitstreitern, die sich für die Beibehaltung der 55 cm stark gemacht haben!“

Der Hintergrund: Die Regelhöhe von 76 cm über SO steht bereits seit vielen Jahren in der EBO, sie wurde aber bisher nicht umgesetzt. So wurde beispielsweise in den 90er-Jahren in Baden-Württemberg die Entscheidung getroffen, im Nahverkehr auf 55 cm Bahnsteig- und Fahrzeughöhe zu gehen. Dies entspricht auch der üblichen Höhe im Nahverkehr, während 76 cm eine Höhe des Fernverkehrs ist. Fernverkehrszüge in Deutschland sind aufgrund des Zustiegs über Stufen grundsätzlich auch bei 76 cm Bahnsteighöhe nicht barrierefrei.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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