Wegen organisatorischem Aufwand bleibt es erst mal bei einem Besuch pro PatientIn und Tag
Gesundheitsverbund übernimmt neue Besucherregelung des Landes erst später

Symbolbild | Foto: Der Haupteingang zum Singener Klinikum. swb-Bild: GLKN/Jagode
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Landkreis Konstanz. Die kurzfristig seit dem 25. August geltende neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg für Kliniken und Pflegeeinrichtungen sieht erweiterte Besuchsmöglichkeiten vor. Weil vor Ort in den Kliniken dafür organisatorische und strukturelle Anpassungen erforderlich sind, arbeitet der Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz (GLKN) mit Hochdruck daran, die neue Verordnung umzusetzen. Das benötigt Zeit. Deswegen wird in den Akutkliniken des GLKN bis auf Weiteres mit Blick auf die zunehmende Ausbreitung der hoch ansteckenden Delta-Variante des Corona-Virus am bewährten Hygienekonzept festgehalten – zum Schutz der Patienten und der Mitarbeitenden, teilt der GLKN mit.

Somit gilt aktuell in den Akutkliniken des Gesundheitsverbunds Landkreis Konstanz noch die Regelung, dass pro Patient ein Besucher pro Tag erlaubt ist. Auf Einladung des behandelnden Arztes können, wie bisher auch, in berechtigten Fällen mehrere Personen pro Patient zu Besuch kommen. Vom Besuch ausgeschlossen sind Menschen, die in den letzten vier Wochen an COVID-19 erkrankt waren oder bei denen ein unwiderlegter Verdacht auf eine Erkrankung besteht. Das Tragen einer FFP2–Maske, auch im Krankenzimmer, ist aktuell in den Häusern des GLKN bei Besuchen weiterhin vorgeschrieben. In Einzelfällen können diese Masken bei der Eingangskontrolle gegen eine Gebühr erworben werden. Das gilt auch für ambulante Patienten sowie Patienten der Zentralen Notaufnahmen.

Die neue Corona-Verordnung schreibt vor, dass Besucher stationärer Patienten auch weiterhin einen negativen Antigentest vorzuweisen haben. Das Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Das Ergebnis eines PCR-Tests darf nicht älter als 48 Stunden sein. Von der Testpflicht ausgenommen sind vollständig geimpfte oder genesene Personen. Hierüber ist ein geeigneter Nachweis zu erbringen, heißt es in der Mitteilung.

Die jeweils gültige Besucherregelung ist auf der Startseite der GLKN-Homepage hinterlegt (www.glkn.de). Hier finden sich auch Formulare für die Patientenselbstauskunft sowie ein Besucherfragebogen. Ein Ausfüllen im Vorfeld erleichtert das Procedere vor Ort. Zeitnah wird es für Besucher für die Kontaktdatennachverfolgung auch die Möglichkeit geben, sich über die Luca-App einzuchecken. Das Betreten der Kliniken ist nur über die zentralen Haupteingänge möglich.

- Redaktion

Autor:

Redaktion aus Singen

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