Neuer Ratsbeschluss in Konstanz wird zeitnah umgesetzt
Zuschüsse für Vereinsfest vereinheitlicht

Vereinsfest  | Foto: Vereinsfest in Konstanz. swb-Bild: MTK
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Konstanz. Die überarbeiteten Zuschussrichtlinien für kleinere und mittlere Veranstaltungen sollen laut Ratsbeschluss in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats ein einheitliches Verfahren gewährleisten.

Sport- und Kulturveranstaltungen sind in Konstanz wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens und prägen das Stadtbild. Das trifft vor allem auf die unzähligen Veranstaltungen zu, die nicht wie das Seenacht- oder das Weinfest im überregionalen Rampenlicht stehen. Viele dieser Veranstaltungen werden von ehrenamtlichen Kräften gestemmt und bedeuten einen immensen Arbeitsaufwand. Vor allem formale Hürden, wie die Erfüllung verschiedenster Auflagen, sind mit Kosten verbunden. Um die steigenden Anforderungen dennoch zu bewältigen, gewährt die Stadt Konstanz den Vereinen und Organisatoren Zuschüsse.

Das künftige Reglement sieht klare Richtlinien vor, nach denen eine finanzielle Unterstützung möglich sein wird. So könnten städtische Leistungen zum Beispiel kostenfrei überlassen und Defizite in Form eines Veranstaltungszuschusses ausgeglichen werden. Denkbar wäre zudem, den Veranstaltern eine Fachkraft zur Seite zu stellen, die zum Beispiel bei Genehmigungsverfahren hilft. Damit sollen den Veranstaltern generell gute Rahmenbedingungen geboten werden.

Das Konzept sieht vor, Veranstaltungen unter 5.000 Besuchern spartenübergreifend zu fördern. Zunächst prüft das jeweils zuständige Fachamt, ob eine Veranstaltung in das städtische Veranstaltungsprofil passt. Ist das nicht der Fall, wird die Ablehnung begründet. Sind noch Fragen offen, wird der Antrag den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung vorgelegt. Bei einer positiven Bewertung erfolgen die üblichen Genehmigungsverfahren durch Bürgeramt, Polizei und/oder Feuerwehr.

Ob ein Antrag förderfähig ist, hängt von der Organisationsform des Veranstalters ab. Gute Chancen haben vor allem Non-Profit Organisation. Gewerbliche Veranstalter erhalten grundsätzlich keinen städtischen Zuschuss. Über Ausnahmen kann der Gemeinderat entscheiden.

Die beantragten Zuschüsse werden in die jeweiligen Haushaltsplanberatungen eingebracht. Wichtig ist dabei, dass die Anträge rechtzeitig gestellt wurden. Jeder Antrag muss eine überprüfbare Budgetplanung enthalten. Ein möglicher Zuschuss wird auf Basis einer vorgelegten Endabrechnung gewährt. Nachgewiesene städtische Leistungen wie z.B. Genehmigungs-, Plakatierungs- und Nutzungsgebühren oder Kosten für verkehrsrechtliche Anordnungen werden bis zu einer Höhe von 10.000 Euro übernommen. Die gleiche Obergrenze gilt für entstandene Defizite, die zum Beispiel durch witterungsbedingte Einnahmeausfälle entstanden sind. Ein nachträglich entstandener Fehlbetrag muss belegt und begründet werden.

Die Erstattung von Summen bis zu 10.000 Euro ergibt sich aus Erfahrungswerten bisheriger Veranstaltungen. Aktuell liegen Zuschuss-Anträge für die Bodenseewoche, das GuteZeit-Festival, die Konstanzer Welten, der Altstadtlauf, das City-Radrennen und das Campus-Festival vor.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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